Nacktscanner: Auch Religionsfreiheit betroffen

Nacktscanner sind nach dem gescheiterten Attentatsversuch in Detroit nunmehr in aller Munde. Die Befürworter sehen darin die Möglichkeit unproblematisch Waffen und Sprengstoff zu erkennen.

Mal abgesehen davon, dass die Gegner gerade diese unproblematische Erkennbarkeit bestreiten, ist das größte Argument gegen die Scanner der Schutz der Persönlichkeitsrechte des Gescannten.

Daneben jedoch kann auch die Religionsfreiheit betroffen sein. Gegenstand der Religionsfreiheit sind auch religiöse Be- und Entkleidungsvorschriften. Wie Golem hier berichtet, hat nunmehr Thilo Weichert, Landesdatenschützer in Schleswig-Holstein, darauf hingewiesen, dass diese gerade durch die Nacktscanner verletzt werden.

Dies ist nachvollziehbar. Sinn einer Burka ist die Verhüllung der Frau vor den Blicken anderer (es sei dahingestellt, ob dies grundsätzlich nach unseren westlichen Maßstäben als gut oder schlecht beurteilt werden sollte). Auch wenn ein Nacktscanner oder Körperscanner die intimsten Gegenden des Körpers nicht darstellt (derzeit diskutierte „privacy function“), so stellt er doch den Menschen unter dem Gewand dar, was nach religiös…

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Themen: Religionsfreiheit , Schleswig Holstein , Waffen , Scanner , Nacktscanner

Erschienen 29. Dezember 2009 auf http://kanzleiratzka.wordpress.com.

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