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Nachwirkungen der Verfassungswidrigkeit des EuHG

am 04.10.2005 von http://www.mindermeinung.de/

Aus der NJW-aktuell (NJW Heft 40/2005, S. XIV):

Spanien liefert nicht mehr nach Deutschland aus.
Nachdem das BVerfG das Gesetz über den Europäischen Haftbefehl für verfassungswidrig erklärt hat (BVerfG, NJW 2005, 2289) und damit die Auslieferung eines mutmaßlichen Straftäters nach Spanien vereitelte, hat jetzt der Nationale Gerichtshof in Madrid beschlossen im Gegenzug ebenfalls keine Strafverdächtigen mehr nach Deutschland auszuliefern. Spanien werde jetzt entsprechende Gesuche aus Deutschland nach dem alten Vefahren bearbeiten, das bis zu 2 Jahre dauere, heißt es in einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa. Spanische Staatsbürger dürfen überhaupt nicht mehr an Deutschland ausgeliefert werden.
Derzeit befänden sich in Spanien über 50 mutmaßliche Straftäter in Haft, deren Auslieferung die deutsche Justiz verlange, so dpa, die sich dabei auf die Zeitung El Pais bezieht. Die Entscheidung der Richter könne zur Folge haben, dass einige von ihnen wegen Fristüberschreitungen in nächster Zeit freigelassen werden müssten.
(...)

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