Nachtr??gliche Sicherungsverwahrung nach Jugendstrafrecht

Die Nachtr??gliche Sicherungsverwahrung soll k??nftig auch bei nach Jugendstrafrecht Verurteilten angeordnet werden k??nnen. Der Bundestag hat dazu heute ein Gesetz beschlossen.

Die Sicherungsverwahrung ist eine der sch??rfsten Sanktionen, die das deutsche Strafrecht vorsieht. Sie verhindert, dass ein Straft??ter in Freiheit kommt, obwohl er seine gerichtlich festgesetzte Strafe voll verb????t hat. Vor diesem Hintergrund darf die Sicherungsverwahrung immer nur ultima ratio sein, also nur angewendet werden, wenn es kein anderes Mittel gibt, um die Allgemeinheit zu sch??tzen. Das gilt umso mehr bei jungen Menschen, die ihre Pers??nlichkeitsentwicklung noch nicht abgeschlossen und ihr ganzes Leben noch vor sich haben. Empirische Untersuchungen zeigen, dass die Delinquenz bei jugendlichen Straft??tern oft nur eine Episode w??hrend ihrer Entwicklung hin zum Erwachsenen darstellt und sie sp??ter ein g??nzlich straffreies Leben f??hren. Auch schwere Verbrechen, die die Ausnahme darstellen, werden nicht selten aus einer einmaligen Konfliktlage oder einer ganz spezifischen Situation heraus begangen. Allerdings gibt es - wenn auch nur sehr wenige - junge T??ter, die nach einer verb????ten langen Jugendstrafe wieder schwerste Delikte begehen. Mit entsprechendem Gef??hrdungspotential k??nnen solche Extremf??lle eine schwerwiegende Gefahr f??r die Allgemeinheit darstellen. F??r solche F??lle soll jetzt die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung erm??glicht werden. Bislang gibt es ??? anders als im Erwachsenenstrafrecht ??? keine Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht. Das heute beschlossene Gesetz ??ndert dies.

Das neue Gesetz sieht bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht die M??glichkeit vor, am Ende einer verb????ten Haftstrafe gerichtlich die nachtr??gliche Sicherungsverwahrung anzuordnen. M??glich ist, dies

bei schwersten Verbrechen gegen das Leben, die k??rperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung sowie in F??llen von Raub- oder Erpressungsverbrechen mit Todesfolge, wenn deswegen eine Jugendstrafe von mindestens sieben Jahren verh??ngt wurde und die Anlasstat mit einer schweren seelischen oder k??rperlichen Sch??digung oder Gef??hrdung des Opfers verbunden war und das Gericht aufgrund einer Gesamtw??rdigung nach Einholung von zwei Sachverst??ndigengutachten die Gef??hrlichkeit des T??ters mit hoher Wahrscheinlichkeit auch f??r die Zukunft annimmt. Beschr??nkung auf nachtr??gliche Sicherungsverwahrung

Bei jungen Menschen, die ??ber eine k??rzere Lebensgeschichte verf??gen und deren Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, ist eine ausreichend sichere Gef??hrlichkeitsprognose nur sehr schwierig zu treffen. Das Fehlerrisiko ist bei Ihnen besonders hoch. Deshalb beschr??nkt sich das Gesetz darauf, die nachtr??gliche Sicherungsverwahrung einzuf??hren (anders bei Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht: dort kann im Strafurteil selbst unmittelbar die Sicherungsverwahrung angeordnet oder ein Vorbehalt aufgenommen werden, der eine Anordnung am Haftende erm??glicht). Wegen der besonderen Entwicklungssituation und der Aussichten f??r eine positive Einwirkung im Vollzug der Jugendstrafe soll bei jungen Menschen ??ber die Anordnung der Sicherungsverwahrung immer erst aufgrund einer Gesamtw??rdigung am Ende des Strafvollzugs entschieden werden k??nnen, auch wenn wesentliche Anzeichen f??r eine k??nftige Gef??hrlichkeit bereits anf??nglich erkennbar waren. Wegen des erh??hten Prognoserisikos sind die ???formalen??? Anordnungsvoraussetzungen zudem enger gefasst, als bei Erwachsenen.

Beispielsf??lle

Beispielfall 1: Ein 18-J??hriger qu??lt und vergewaltigt eine junge Bekannte, die er unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt hat. Um die Tat zu verdecken, t??tet er sein Opfer anschlie??end. Nach Aufdeckung des Geschehens wird er zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt. Im Vollzug zeigt er sich wiederholt aggressiv gegen??ber Mitgefangenen und Anstaltspersonal. Ein Therapieversuch wird von ihm nach kurzer Zeit abgebrochen; sp??ter verweigert er jede Mitwirkung an Therapiema??nahmen. Auch nach mehreren Jahren im Jugendstrafvollzug h??lt das Gericht eine Aussetzung des Strafrests nicht f??r verantwortbar. Nach Vollverb????ung seiner Jugendstrafe steht der inzwischen 29-J??hrige zur Entlassung an. Anstaltspsychologin und Anstaltsleitung halten ihn nach wie vor f??r hochgef??hrlich.

Nach dem Gesetz kann das Gericht k??nftig in einem solchen Fall nachtr??glich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung anordnen, wenn es vor Ende des Strafvollzugs und nach Einholung von zwei Sachverst??ndigengutachten aufgrund einer Gesamtw??rdigung davon ausgeht, dass von dem Betroffenen mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere schwere Straftaten der beschriebenen Art zu erwarten w??ren. Das gilt auch, wenn im Beispielsfall zu der Vergewaltigung nicht auch noch ein Mord hinzugekommen w??re.

Beispielfall 2: Ein 16-j??hriger hat einen siebenj??hrigen Junge sadistisch gefoltert, sexuell missbraucht und schlie??lich get??tet. Der T??ter hat 8 Jahre Jugendstrafe voll verb????t und steht kurz vor der Entlassung. Im Vollzug verhielt sich der Betroffene v??llig unauff??llig. An einer Therapie nahm er bis zu deren Abschluss teil. Eine Strafrestaussetzung zur Bew??hrung erfolgte jedoch nicht, weil der Therapeut und ein Gutachter zu der Ansicht kamen, dass das konstruktive Vollzugsverhalten nur eine ??u??erliche Anpassung des hoch intelligenten jungen Gefangenen darstellte, um seine Freilassung nicht zu gef??hrden.

Bei der Frage, wie nach neuer Rechtslage in einem solchen Fall am Ende der verb????ten Haft verfahren wird, gibt es grunds??tzlich verschiedene Optionen. Zun??chst ist zu pr??fen, ob ein milderes Mittel als eine nachtr??gliche Sicherungsverwahrung geeignet ist, k??nftige Straftaten des T??ters zu verh??ten. In Betracht kommen dabei Ma??nahmen der F??hrungsaufsicht einschlie??lich gezielter Weisungen und ihrer ??berwachung nebst intensiver Nachbetreuung. Das gesetzliche Instrumentarium der F??hrungsaufsicht hat der Gesetzgeber erst im April 2007 verbessert, unter anderem sind seither strafbewehrte Kontaktverbote m??glich.

Wenn nach ??berzeugung des Gerichts solche Ma??nahmen nicht gen??gen, dann wird nach dem neuen Recht - anders als bisher - in einem solchen Fall nachtr??gliche Sicherungsverwahrung m??glich sein. Dabei macht das Beispiel im Vergleich zu Fall 1 deutlich, dass das Vollzugsverhalten nur ein Indikator ist. Entscheidend ist die umfassende Gesamtw??rdigung ??? wenn danach von einer hohen k??nftigen Gef??hrlichkeit auszugehen ist, wird das Gericht Sicherungsverwahrung anordnen.

Beispielfall 3: Im Beispielfall 2 hat der T??ter seine Jugendstrafe nicht voll verb????t. Da die hohe Gef??hrlichkeit nicht erkannt worden war, ist der Strafrest zur Bew??hrung ausgesetzt worden. W??hrend der Bew??hrungszeit geschieht eine neue Tat.

Hier wird zun??chst die Aussetzung zur Bew??hrung widerrufen und der Vollzug der urspr??nglichen Jugendstrafe fortgesetzt. Au??erdem wird eine neue Jugendstrafe wegen der weiteren Tat verh??ngt. Vor Ende des Vollzugs der Jugendstrafe kann dann nach dem neuen Recht ??ber eine nachtr??gliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung entschieden werden.

Verh??ltnis Sicherungsverwahrung / Unterbringung im Ma??regelvollzug (psychiatrisches Krankenhaus)

Beispielfall 4: Im Beispielfall 1 geht das Gericht davon aus, dass dem Verbrechen eine psychotische St??rung des jungen T??ters zugrunde lag. Dieser wird deshalb wegen Schuldunf??higkeit nicht zu einer Jugendstrafe verurteilt, sondern es wird die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Nach mehreren Jahren wird festgestellt, dass eine Psychose nicht oder nicht mehr besteht und die Voraussetzungen f??r die laufende Unterbringung im sogenannten Ma??regelvollzug nicht mehr vorliegen. Gleichwohl wird von einer fortbestehenden hohen Gef??hrlichkeit f??r andere ausgegangen.

Nach bisherigem Recht m??sste jetzt wegen Erledigung der Ma??regel ???Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus??? die Entlassung des Betroffenen in die Freiheit erfolgen. Das Gesetz er??ffnet hier ??? parallel zu den M??glichkeiten bei Erwachsenen ??? in solchen F??llen die nachtr??gliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, bevor der T??ter aus dem psychiatrischen Krankenhaus entlassen wird.

Zust??ndiges Gericht / ??berpr??fungsfrist

In F??llen, in denen sp??ter die Anordnung nachtr??glicher Sicherungsverwahrung nach Jugendstrafrecht in Betracht kommt, wird k??nftig generell die Jugendkammer bereits als erkennendes Gericht des ersten Rechtszugs f??r das Urteil ??ber die Tat zust??ndig sein. Au??erdem wird bei nachtr??glicher Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht die Fortdauer jedes Jahr erneut ??berpr??ft (anders im allgemeinen Strafrecht, in dem daf??r eine Zwei-Jahres-Frist gilt).

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Themen: Bundestag , Sicherungsverwahrung , Freiheit
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 12. Dezember 2008 auf http://www.rechtslupe.de.

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