Nachtrag: Tagesausflug zum BGH
am 16.09.2005 von http://www.muepe.de/
Anruf in der Geschäftsstelle des 1. Zivilsenats: Beide Rechtsbeschwerden wurden zurückgewiesen. Wenn ich das richtig deute heisst dies für die beiden Verfahren folgendes:
I ZB 10/03: Die Marke Norma ist löschungsreif. Norma hat ist Inhaberin einer gleichlautenden Warenmarke. REWE hatte Antrag auf Löschung wegen fehlender rechtserhaltender Benutzung gestellt. Diesem Antrag wurde stattgegeben. Die hiergegen …
Nachtrag zu muepes BGH Besuch
MarkenBlog / Nach dem Bericht zu den Verfahren der 1. Zivilkammer des BGH liefert muepe auch gleich die Urteile nach: Anruf in der Geschäftsstelle des 1. Zivilsenats: Beide Rechtsbeschwerden wurden zurückgewiesen. Wenn ich das richtig deute heisst dies für d…
Tagesausflug zum BGH
muepe.de | weblog peter müller / Der 1. Zivilsenat verhandelte heute in zwei interessanten Sachen:Norma Lebensmittelfilialbetrieb GmbH & Co ./. REWE-Zentral AG, Az: I ZB 10/03Es ging um die rechtserhaltende Benutzung der Marke Norma. Der Fall ist ähnlich gelagert wie der, den der B…
Livebericht - muepe besucht den BGH
MarkenBlog / muepe berichtet von seinem Besuch beim 1. Zivilsenat des BGH. Verhandelt wurden: Norma Lebensmittelfilialbetrieb GmbH & Co ./. REWE-Zentral AG, Az: I ZB 10/03 und Verein zum Schutz der Herkunftsbezeichnung Königsberger Marzipan, Az: I ZB 25/…
BGH I ZB 48/05
MarkenBlog / In der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 29. Senats (Marken-Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts vom 16. Februar 2005 betreffend die Marke Nr. 395 44 941 “Bull-cap” hat der BGH die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen. Gegen di…
BGH zum Königsberger Marzipan
MarkenBlog / Unter dem Aktenzeichen I ZB 25/03 hatte sich der BGH mit der Rechtsbeschwerdesache bezüglich der Anmeldung Königsberger Marzipan als geographische Angabe zu befassen. Eine sog. betriebsbezogene Herkunftsangabe (hier: “Königsberger Marzipa…
Marke NORMA gelöscht
MarkenBlog / Die Wortmarke NORMA (Registernummer: 82718) ist wegen Nichtverlängerung vollständig gelöscht worden. Die Marke genoß mit Priorität vom 05.06.1905 Schutz in der Nizzaklasse 16. Beansprucht wurden Vorrichtungen (Apparate, Mappen) zum Sammeln, Or…
BGH: AKZENTA - Die rechtserhaltende Benutzung einer Dienstleistungsmarke setzt voraus, dass der Verkehr aus der Benutzung des Zeichens erkennen kann, dass mit der Verwendung der Bezeichnung nicht nur der Geschäftsbetrieb benannt, sondern auch eine
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Benutzung einer eingetragenen Marke wirkt nur dann rechtserhaltend, wenn sie deren Hauptfunktion entspricht, dem Verkehr die Ursprungsidentität der Ware oder Dienstleistung, für die sie eingetragen ist, dadurch zu garantieren, dass sie es…
BGH: Akzenta - Anforderungen an die Benutzung einer Dienstleistungsmarke
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Die Frage der Benutzung einer Marke ist ein häufiger Streitpunkt in markenrechtlichen Auseinandersetzungen. Wie nun konkret die Benutzung einer Dienstleistungsmarke erfolgen kann, hat der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidun…
