Nachtrag: LG Berlin zur Haftung für Userpostings
Ganz kurz:
Heute ist die endgültige Entscheidung des LG Berlin zur Forumshaftung gekommen, die die 27. Kammer neulich im Rahmen eines
522er-Hinweisbeschlusses schon angekündigt hatte. Das Ding, wenn auch nicht revolutionär, beleuchtet einen ganz interessanten Aspekt
der Forumshaftung und löst diesen - wie ich finde - sehr zufriedenstellend.
Technisch: In der Entscheidung verneint die Kammer eine Prüfungspflicht im Hinblick auf andersartig verletzende Drittäußerungen in
einem bestimmten Diskussionsthread, selbst wenn zuvor eine Rechtsverletzung in eben diesem Thread abgemahnt wurde. Und wenn ich den
Beschluss richtig verstehe, soll das auch dann gelten, wenn es durchaus im Bereich des Möglichen liegt, dass in dem Thread weitere
Rechtsverletzungen herumliegen. Das Gericht wörtlich:
“Sie [die Beklagte] war insbesondere nicht verpflichtet, aufgrund der vorangegangenen die Beiträge im Diskussionsforum darauhin zu überprüfen, ob darin ‘unbewiesene,
falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen’ in Bezug auf den Kläger verbreitet werden. Die Beklagte konnte doch schon gar nicht
wissen, welche Tatsachenbehautpungen unbewiesen, bzw. falsch sein sollen und welche ggf. von dem Kläger als beleidigend empfunden
werden würden.
Der Kläger hätte etwaige, weiterhin im Thread der Beklagten befindliche Inhalte mit verleumderischen Charakter daher konkret
gegenüber der Beklagten abmahnen müssen. Dies hat er aber zu keinem Zeitpunkt getan, so dass der Einwand, die etwaigen Verleumdungen
zögen sich wie ‘ein roter Faden’ durch den ganzen Thread und seien sämtlichst von seinem Abmahnschreiben erfasst gewesen, nicht
trägt.”
Heißt im Klartext: Wenn der Verletzte den Forumsbetreiber über die Rechtswidrigkeit von Kommentar A (wirksam) in Kenntnis gesetzt
hat, muss dieser Kommentar A entfernt und der Thread in angemessenem Umfang daraufhin überprüft werden, ob dieser Kommentar A oder
ein Kommentar (kern-)gleichen Sinngehalts noch irgendwo gepostet wurde (und diesen ggf. auch entfernt werden). Nach Auffassung des LG
Berlin muss der Forumsbetreiber aber nicht denselben Thread nach den etwaig rechtswidrigen, aber inhaltlich ganz anderen Kommentaren
B, C und D durchf…
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