Nachtrag: LG Berlin zur Haftung für Userpostings

Ganz kurz:

Heute ist die endgültige Entscheidung des LG Berlin zur Forumshaftung gekommen, die die 27. Kammer neulich im Rahmen eines 522er-Hinweisbeschlusses schon angekündigt hatte. Das Ding, wenn auch nicht revolutionär, beleuchtet einen ganz interessanten Aspekt der Forumshaftung und löst diesen - wie ich finde - sehr zufriedenstellend.

Technisch: In der Entscheidung verneint die Kammer eine Prüfungspflicht im Hinblick auf andersartig verletzende Drittäußerungen in einem bestimmten Diskussionsthread, selbst wenn zuvor eine Rechtsverletzung in eben diesem Thread abgemahnt wurde. Und wenn ich den Beschluss richtig verstehe, soll das auch dann gelten, wenn es durchaus im Bereich des Möglichen liegt, dass in dem Thread weitere Rechtsverletzungen herumliegen. Das Gericht wörtlich:

“Sie [die Beklagte] war insbesondere nicht verpflichtet, aufgrund der vorangegangenen Abmahnung die Beiträge im Diskussionsforum darauhin zu überprüfen, ob darin ‘unbewiesene, falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen’ in Bezug auf den Kläger verbreitet werden. Die Beklagte konnte doch schon gar nicht wissen, welche Tatsachenbehautpungen unbewiesen, bzw. falsch sein sollen und welche ggf. von dem Kläger als beleidigend empfunden werden würden.

Der Kläger hätte etwaige, weiterhin im Thread der Beklagten befindliche Inhalte mit verleumderischen Charakter daher konkret gegenüber der Beklagten abmahnen müssen. Dies hat er aber zu keinem Zeitpunkt getan, so dass der Einwand, die etwaigen Verleumdungen zögen sich wie ‘ein roter Faden’ durch den ganzen Thread und seien sämtlichst von seinem Abmahnschreiben erfasst gewesen, nicht trägt.”

Heißt im Klartext: Wenn der Verletzte den Forumsbetreiber über die Rechtswidrigkeit von Kommentar A (wirksam) in Kenntnis gesetzt hat, muss dieser Kommentar A entfernt und der Thread in angemessenem Umfang daraufhin überprüft werden, ob dieser Kommentar A oder ein Kommentar (kern-)gleichen Sinngehalts noch irgendwo gepostet wurde (und diesen ggf. auch entfernt werden). Nach Auffassung des LG Berlin muss der Forumsbetreiber aber nicht denselben Thread nach den etwaig rechtswidrigen, aber inhaltlich ganz anderen Kommentaren B, C und D durchf…

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Themen: Abmahnung , LG Berlin , Diskussionsforum
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 15. September 2009 auf http://www.feldblog.de.

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