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Nachträgliche Unterschrift unter Namenliste zum Interessenausgleich ist unwirksam

am 13.11.2006 von http://www.andreas-buschmann.net

Arbeitgeber beschweren sich oft, dass eine betriebsbedingte Kündigung rechtlich schwierig umzusetzen sei. Allerdings enthält das Kündigungsschutzgesetz für Betriebe mit Betriebsrat eine Vorgehensweise, die dem Arbeitgeber eine nahzu “wasserdichte” betriebsbedingte Kündigung ermöglicht: den Interessenausgleich mit Namensliste. Das Bundesarbeitsgericht hatte jetzt einen Fall zu entscheiden, in dem der Arbeitgeber es dennoch falsch anpackte (BAG vom 06.07.2006, 2 AZR 520/05).
Bei einer so genannten Betriebsänderung, etwa einer Massenkündigung, vereinbaren Arbeitgeber und Betriebsrat einen Interessenausgleich. Der Arbeitgeber macht dem Betriebsrat die Zustimmung schmackhaft, in dem er Leistungen  anbietet, etwa einen Sozialplan mit “guter” Abfindungsregelung. Der Gegenwert für den Arbeitgeber besteht darin dass der Betriebsrat einer gemeinsamen Liste zustimmt, in der die zu kündigenden Arbeitnehmer namentlich aufgeführt sind. Hat man als Arbeitgeber den Betriebsrat zur Unterschrift unter den Interessenausgelich mit Namensliste bewegt, sind die Chancen des Arbeitgebers im Kündigungsschutzprozess bestens:
Nach § 1 Abs.5 KSchG wird dann nämlich gesetzlich vermutet, dass eine Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt - also sachlich berechtigt ist. Wer als Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage trotz Namensliste gewinnen will, muss darstellen und beweisen, warum ein Kündigungsgrund in Wahrheit nicht bestand. Dies darzustellen ist für den klagenden Arbeitnehmer üblicherweise so gut wie unmöglich - der Kündigungsschutzprozess für den Arbeitgeber also so gut wie gewonnen.
Es sei denn, man macht es als Arbeitgeber falsch und scheitert an den Formalien. So geschehen in folgendem Fall:
Die Klägerin war bei der Beklagten als Arbeiterin beschäftigt. Wegen rückläufiger Produktion entschied sich die Beklagte für eine Umstrukturierung des Betriebs und einen damit einhergehenden erheblichen Personalabbau. Am 27.01.2004 schloss sie mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich. …

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