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Nachträgliche Sicherungsverwahrung nur bei neuen, nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen

am 20.01.2006 von Recht und Gesetz

Entscheidung zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung

Das Landgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 20. Dezember 2004 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 66 b Abs. 2 StGB nachträglich die Sicherungsverwahrung angeordnet. Dieser war am 26. November 1992 wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden, da er auf eine ihm nur flüchtig bekannte Frau mit dem Springmesser eingestochen hatte, weil er sich in seiner Hoffnung auf ein sexuelles Abenteuer, zu der ihm das spätere Opfer keinen Anlass gegeben hatte, enttäuscht sah. Diese Tat hatte er begangen, nachdem er erst zwei Monate zuvor nach Teilverbüßung einer wegen Mordes durch das Bezirksgericht Halle angeordneten Freiheitsstrafe von 15 Jahren, die auf Grundlage des Einigungsvertrages in eine Jugendstrafe von zehn Jahren umgewandelt worden war, infolge Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung aus der Haft entlassen worden war. Der Verurteilte verbüßte die Strafe aus dem Urteil des Landgerichts Magdeburg und die Reststrafe aus dem Urteil des Bezirksgerichts Halle bis zum 19. März 2002. Auch danach verblieb er weiterhin in der Justizvollzugsanstalt, zunächst auf Grund von Unterbringungsanordnungen nach den Vorschriften des Gesetzes über die Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Personen (UBG) des Landes Sachsen -Anhalt, und, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Gesetz auf die Verfassungsbeschwerde des Verurteilten für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt hatte, seit dem 28. Juli 2004 auf Grund Unterbringungsbefehls des Landgerichts Magdeburg gemäß § 275a Abs. 5 StPO.

Auf die Revision des Verurteilten hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das die nachträgliche Sicherungsverwahrung anordnende Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung an das Landgericht …

Zu den Voraussetzungen nachträglicher Sicherungsverwahrung

strafblog / Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20.01.2006 ein Urteil zur nachträglichen Anordnung von Sicherungsverwahrung verkündet und die Sache unter Aufhebung der Vorentscheidung an das Landgericht Magdeburg zurückverwiesen (4 StR 222/05). D…

Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche Sicherungsverwahrung) verfassungswidrig

BVerfG / Aktenzeichen: 2 BvR 834/02. Siehe auch: Entscheidung vom 10.02.2004…

Zur nachträglichen Sicherungsverwahrung

Handakte WebLAWg / Die heutige Entscheidung des 1. Strafsenats ist die erste des BGH, die zur nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66 b Abs. 1 StGB ergeht. Das Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung ist erst am 29. Juli 2004 in Kra…

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Nachträgliche Sicherungsverwahrung

Handakte WebLAWg / Der 2. Strafsenat des BGH hat eine Entscheidung des LG Wiesbaden, mit der es die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen einen bereits früher rechtskräftig verurteilten Sexualstraftäter abgelehnt hatte, auf die Revision der Staatsa…

Nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgehoben

Handakte WebLAWg / Das Landgericht Gera hat mit Urteil vom 4. Februar 2005 gegen den Beschwerdeführer nachträglich die Sicherungsverwahrung angeordnet. Hiergegen wendet sich der Beschwerdeführer mit seiner Revision. Der Beschwerdeführer hat bis zum 28. September 20…

BGH: Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung nur unter engsten Voraussetzungen

Jurabilis / Der nachträglichen Anordnung einer Sicherheitsverwahrung sind enge Grenzen gesetzt. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 25.11.2005 (Az.: 2 StR 272/05). Voraussetzung für die nachträgliche Sicherheitsverwahrung seien nach der …

BGH hebt die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Der BGH hat am 25.11.2005 zur nachträglichen Sicherungsverwahrung u.a. ausgeführt: § 66 b Abs. 1 und 2 StGB setzt ausdrücklich voraus, dass nach einer Verurteilung wegen einer der dort angeführten Straftaten zu einer Freiheitsstrafe vor Ende d…

Landgericht Magdeburg entscheidet über nachträgliche Sicherungsverwahrung

Mord ist mein Beruf / Vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg findet zur Zeit eine Verhandlung statt, bei der es um die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung geht. Die 1. Kammer hatte vor einiger Zeit zuungunsten des 1984 wegen Mordes und 1992 w…

BGH zur nachträglichen Sicherungsverwahrung

Vier Strafverteidiger / Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat gegen den Verurteilten nachträglich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Hierfür hat es sich auf die neu eingefügte und zum 18. April 2007 in Kraft getretene Vorschrift des …

BGH: Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

Anwalt bloggt / BGH, Urteil vom 11.05.2005 - 1 StR 37/05; BGHSt 50, 121 Die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung scheidet nicht allein deswegen aus, weil der Verurteilte nach vollständiger Verbüßung der Freiheitsstrafe aus…

BGH: Neue Tatsachen bei Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung

strafblog / Mit Beschluss vom 22.02.2206 – 5 StR 552/05 – (abgedruckt in NStZ-RR 2006, 204) hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass nur solche Tatsachen nach der Verurteilung „erkennbar“ iSd. § 66b StGB und damit „neu“ s…

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