Nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur fehlerhafter Entscheidungen

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat eine vom Landgericht Hannover angeordnete nachträgliche Sicherungsverwahrung (§ 66 b StGB) aufgehoben. Der jetzt 49 Jahre alte Verurteilte hatte im Jahr 1984 seine erste Ehefrau getötet und war deswegen vom Landgericht Hildesheim zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Nachdem er diese Strafe teilweise verbüßt hatte und im Jahr 1989 auf Bewährung aus der Haft entlassen worden war, heiratete er erneut. Im Mai 1993 tötete er auch seine zweite Ehefrau sowie seinen Stiefsohn. Deswegen verurteilte ihn das Landgericht Hannover im Jahr 1994 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren, die es aus zwei Einzelstrafen von elf und zwölf Jahren bildete. Hintergrund der Taten war jeweils die Persönlichkeitsstruktur des Verurteilten, eines auf die eigene Geltung bedachten Menschen mit einem ausgeprägten Bedarf an Anerkennung und Neigung zu impulsiv unbedachten Verhaltensmustern. Schon im Urteil von 1994 war vom Landgericht Hannover deshalb festgestellt worden, bei ihm bestehe ein hohes Risiko für weitere brutale Gewaltentfaltung gegenüber Menschen, die eine Partnerbeziehung zu ihm eingingen. Zur Überzeugung des Landgerichts besteht bei dem Verurteilten eine solche Gefährlichkeit auch nach der vollständigen Vollstreckung der 15-jährigen Freiheitsstrafe fort. Es hat daher gegen ihn die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet. Da die Gefährlichkeit des Verurteilten schon bei seiner Verurteilung im Jahr 1994 bekannt war, hat es indes keine erst während des Strafvollzugs neu entstandenen oder erstmals erkennbaren Umstände in der Person des Verurteilten festgestellt, die dessen Beurteilung als gefährlich erst nachträglich rechtfertigen. Derartige neue Tatsachen sind aber für die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach § 66 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 StGB erforderlich. Das Landgericht hat seine Entscheidung deshalb auf Grundlage der seit dem Jahr 2007 geltende Ausnahmevorschrift des § 66 b Abs. 1 Satz 2 StGB getroffen. Nach dieser Bestimmung kann die nachträgliche Sicherungsverwahrung auch auf bereits bei der ursprünglichen Verurteilung erkennbare Tatsachen gestützt werden, wenn damals die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB aus Rechtsgründen noch nicht möglich war.

Hiervon ist das Landgericht Hannover im Jahr 1994 und im jetzigen Urteil ausgegangen. Diese Rechtsauffassung ist indes fehlerhaft, da gegen den Verurteilten schon im Jahr 1994 die Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2 StGB hät…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Haft , Stgb , Landgericht Hannover

Erschienen 19. Februar 2010 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer, fehlerhafter Entscheidungen

Heymanns Strafrecht Online Blog | 19. Februar 2010 — Der BGH (3 StR 439/09, PM v. 17.02.2010). hat eine vom LG Hannover angeordnete nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgehoben. D…

Bundesgerichtshof: Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer, fehlerhafter Entscheidungen

fachanwaltsliste.de | 18. Februar 2010 — Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 439/09 LG Hannover - Urteil vom 15. Juni 2009 - 39 Ks 2/08 - 1352 Js 35701/93 Der 3. …

Bundesgerichtshof: Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer, fehlerhafter Entscheidungen

fachanwaltsliste.de | 18. Februar 2010 — Beschluss vom 12. Januar 2010 – 3 StR 439/09 LG Hannover – Urteil vom 15. Juni 2009 – 39 Ks 2/08 – 1352 Js 35701/93 Der 3. …

Vom Sinn der nachträglichen Sicherungsverwahrung

Rechtslupe | 18. Februar 2010 — Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer, fehlerhafter Entscheidungen. Mit dieser Begründung h…

Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Nachträgliche Sicherungsverwahrung nur bei neuen, nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen

Recht und Gesetz | 20. Januar 2006 — Entscheidung zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung Das Landgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 20. Dezember 2004 …

BGH zur nachträglichen Sicherungsverwahrung

Vier Strafverteidiger | 17. April 2008 — Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat gegen den Verurteilten nachträglich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.…

Nachträgliche Sicherungsverwahrung und die dissoziale Persönlichkeitsstörung

Rechtslupe | 8. August 2011 — Eine dissoziale Persönlichkeitsstörung unterfällt, auch wenn sie nicht die Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB erfüllt, dem Begr…

Heinsberger Straftäter bleibt frei

LawBlog | 13. Januar 2010 — Ein als gefährlich eingestufter Sexualstraftäter, der seine Haftstrafen abgesessen hat, bleibt auf freiem Fuß. Der Bundesgerich…

BGH nochmals zur Sicherungsverwahrung

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 25. Juli 2008 — Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat die nachträgliche Anordnung der Unterbringung eines 49-jährigen wegen…

BGH: Neue Tatsachen bei Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung

strafblog | 4. Juli 2006 — Mit Beschluss vom 22.02.2206 – 5 StR 552/05 – (abgedruckt in NStZ-RR 2006, 204) hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass nur s…