Nachträgliche Pflichtverteidigerbeiordnung

Das Amtsgericht Goslar hat mich meiner Mandantin nachträglich als Verteidiger beigeordnet. Gegen meine Mandantin war Anklage erhoben worden wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Weil sie zuvor zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden war, habe ich meine Beiordnung beantragt. Das neue Verfahren wurde dann im Hinblick auf die zurückliegende Verurteilung nach § 154 StPO eingestellt. Weil die Voraussetzungen meiner Beiordnung vo…

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Themen: Stpo , Pflichtverteidigerbeiordnung
Rechtsgebiet: Verfahrensrecht

Erschienen 1. Februar 2008 auf http://strafverteidigerbericht.beeplog.de.

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