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Nachschlag vom Lebensversicherer

am 22.05.2006 von http://log.handakte.de/

Ex-Kunden von Lebensversicherern, die ihre Police vorzeitig gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben, sollten nochmals ihre Unterlagen herauskramen. Womöglich haben sie ein Anrecht auf Nachzahlung. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung …

Erst Zahlen, dann zahlen

LawBlog / Lebensversicherer müssen zahlreichen Kunden gekündigter Lebensversicherungen einen Nachschlag zahlen (Folge eines BGH-Uteil) - und sie müssen den Ex-Kunden genau sagen, wie sich der Nachschlag berechnet. Ein schlichtes “stimmt so” reic…

„Lebensversicherer spielen auf Zeit”

Handakte WebLAWg / Rechtsanwalt Bluhm zerrinnt der Triumph zwischen den Händen. Ein Triumph war es, als ihm der Bundesgerichtshof im Oktober 2005 recht gab: Die Richter bestätigten, daß die deutschen Lebensversicherer über Jahre mit intransparenten Klauseln gearbei…

25.000 Allianz-Kunden im Visier

Handakte WebLAWg / Einige Kunden der Allianz-Leben haben unangenehme Post bekommen. Die Steuerfahndung sei bei der Suche nach Schwarzgeld auf ihre Konten gestoßen, schrieb das Unternehmen. Pikant: Womöglich hatten Berater Kunden bei der Geldwäsche geholfen. (10.04…

Erben sind in Banken begehrte Kunden

Handakte WebLAWg / Besonders willkommen sind sie, wenn sie im Umgang mit Geld wenig Erfahrung haben. Sie stellen kaum Fragen, so dass die Bankberater leichtes Spiel haben, ihre Angebote schnell an die Frau oder den Mann zu bringen. Der zügige Verkauf der Produkte füh…

BGH kippt Klauseln zum Rückkaufswert

mepHisto-bLAWg / manager-magazin:      Bislang bekamen Verbraucher wenig bis gar nichts zurück, wenn sie ihre Kapitallebensversicherung vorzeitig kündigten. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes können die Kunden jetzt mit höheren Rückzahlu…

Bei gekündigten Lebensversicherungen jetzt Ansprüche sichern

Handakte WebLAWg / Nach einem Urteil des BGH müssen Versicherungen Millionen von Kunden Geld zurückzahlen. Doch viele wissen gar nichts von ihrem Recht. Sie müssen sich sputen: Ihre Ansprüche drohen Ende 2006 zu verjähren. (…) Quelle: WELT vom 11.12.2006…

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Rainer Langenhan

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