Nachrüstung von Partikelfiltern für Dieselfahrzeuge

Die Nachrüstung von Partikelfiltern für Diesel-Kfz wird ab Samstag, den 1. August 2009 alternativ auch mit einem Festbetrag in Höhe von 330 € gefördert. Die bisherige Fördermöglichkeit in gleicher Höhe über eine zeitlich befristete Kfz-Steuerbefreiung bleibt als Alternative zwar erhalten, die Förderung über den Zuschuss dürfte jedoch attraktiver sein. Die Fördervoraussetzungen bleiben durch die Änderung der Auszahlungsmodalitäten unverändert. Die Bundesregierung verspricht sich von der schnelleren finanziellen Förderung, den weitgehend zum Erliegen gekommenen Nachrüstmarkt anzukurbeln.

Zuständig für die verwaltungstechnische Abwicklung des Förderprogramms ist das BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Anträge auf einen Zuschuss können ab 1. September 2009 online beim BAFA auf einer speziell hierfür eingerichteten Internet-Plattform gestellt werden. Die Fördervoraussetzungen für den Zuschuss sind in der gemeinsamen Förderrichtlinie des Bundesumweltministeriums und des Bundesverkehrsministeriums (”Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor (Diesel)”) geregelt, die am 1. August 2009 in Kraft tritt. Die beiden Ministerien üben die gemeinsame Fachaufsicht über das BAFA im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten aus.

Zusätzlich werden nachgerüstete Fahrzeuge auch vom zeitlich befristeten Kfz-Steuermalus von 1,20 Eu…

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Themen: Rußpartikelfilter , IM Brennpunkt , Bundesamt , Bafa , Subvention , Verbrauchssteuern , Kfz-steuer , Kfz , Partikelfilter-nachrüstung

Erschienen 30. Juli 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

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