Nachkobern bei schweigendem Beschuldigten
In der Entscheidung BGH 5 StR 341/05 vom 10. Januar 2006 hat sich der fünfte Strafsenat mit der Problematik wiederholten Nachfragens bei einem unverteidigten Angeklagten, der sich auf sein Schweigerecht beruft und seine Aussagebereitschaft von einer vorherigen Besprechung mit seinem Verteidiger abhängig macht, auseinander gesetzt. Die Frage, ob man nicht "miteinander sprechen" könne, nachdem sich der Angeklagte gerade nach Belehrung ausdrücklich auf sein Schweigerecht berufen und eventuelle Äußerungen von der vorherigen Konsultation eines Verteidigers abhängig gemacht hatte, könne bei einem Beschuldigten den fehlerhaften Eindruck hervorrufen, ein solches bloßes "Gespräch" unterscheide sich in seiner Verwertbarkeit von einer "förmlichen" Vernehmung. Darüber hinaus könne wiederholtes und stetiges Nachfragen ohne zureichenden Grund das Schweigerecht des unverteidigten Beschuldigten entwerten. Bei Fehlen neuer Umstände oder eines möglichen Sinneswandels dürfe das Schweigerecht jedenfalls bei einem unverteidigten Beschuldigten nicht dadurch missachtet werden, dass beständig auf verschiedenen Wegen versucht werde, den Beschuldigten doch noch zu Angaben in der Sache zu bringen. Erst recht bedenklich sind beharrliche Nachfragen gegenüber einem Beschuldigten, der sich zur Frage einer Aussage zunächst mit einem von ihm benannten Verteidiger besprechen und bis dahin schweigen will, wenn die Benachrichti…
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BGH relativiert Rechtsprechung zu unterbliebener Beiordnung
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Heymanns Strafrecht Online Blog | 24. März 2011 — Inzwischen kann man es als h.M. bezeichnen, dass auch in den Fällen der Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach der neuen Vor…
Verwertbarkeit einer Aussage trotz Verstoßes gegen das Gebot der (qualifizierten) Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht! Ge…
Strafverteidigung-Hamburg.com | 3. September 2009 — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner Entscheidung vom 18. 12. 2008 (4 StR 455/08) die Rechte des Beschuldigten aus § 136 …

