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Nachgefragt: Tücken des ersten Arbeitsvertrages

am 29.11.2007 von Handakte WebLAWg

Es ist heute gängige Praxis, dass Auszubildende im Anschluss an ihre Ausbildung zunächst zeitlich befristet eingestellt werden. Im Regelfall bedarf die Befristung von Arbeitsverhältnissen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu deren Wirksamkeit eines sachlichen Grundes - zum Beispiel die Vertretung eines Mitarbeiters in Erziehungszeit. Lediglich bei Neueinstellungen und bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen mit älteren Arbeitnehmern ist das weitgehend entbehrlich. Das tatsächliche Vorliegen eines sachlichen Grundes ist …

Zur Befristung des Arbeitsverhältnisses einer 58-jährigen Angestellten

Recht und Alltag / Das Arbeitsgericht Berlin hat am 30.03.2006 (Az:. 81 Ca 1543/06 - nicht rechtskräftig) entschieden, dass die Befristung des Arbeitsverhältnisses einer 58-jährigen Angestellten unwirksam war. Die Befristung erfolgte ohne sachlichen Grund und war al…

Bundesarbeitsgericht zur Befristung des Arbeitsvertrages im Anschluss an eine Ausbildung

recht verständlich /   Das Bundesarbeitsgericht musste sich jüngst wieder mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Arbeitsverhältnis wirksam befristet worden ist.Im jetzt entschiedenen Falle ging es um die Befristung nach dem Ende der Ausbildung. Frau A hatte eine…

Zur Befristung eines Arbeitsvertrags im Anschluss an eine Ausbildung

Recht und Alltag / Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG zu ihrer Wirksamkeit eines sachlichen Grundes. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung erfolgt…

Zum Schriftformerfordernis bei Befristung eines Arbeitsvertrages

Recht und Alltag / Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien zunächst nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so ist die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen, denn nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Ar…

Das Bundesarbeitsgericht zur Schriftformerfordernis bei der Befristung eines Arbeitsvertrags

recht verständlich / Der 7. Senat des BAG hat seine Rechtsprechung zur wirksamen Befristung eines Arbeitsverhältnisses fortentwickelt. Es stand ein Fall zur Entscheidung, in dem ein Arzt zur Weiterbildung, nennen wir ihn der Einfachheit halber Herrn A, geklagt hatte. Er…

Änderungen im Arbeitsrecht zum 1. Januar 2008

Law-Blog / Zum 1. Januar 2008 sind verschiedene Änderungen im Arbeitsrecht eingetreten. Nachdem sich in den letzten Jahren zahlreiche Änderungen im Arbeitsrecht ergeben hatten, ist die Zahl der Änderungen, die zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten…

Arbeitsrecht: Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Anschluss an eine Ausbildung

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Bekanntlich kann ein Arbeitsverhältnis mit oder ohne Sachgrund befristet werden (§ 14 TzBfG). Das Problem der sachgrundlosen Befristung liegt häufig in dem so genannten Anschlussverbot. Danach darf ein Arbeitsverhältnis nicht mehr ohne Sachgrund…

BAG: Befristung eines Arbeitsvertrags - Schriftformerfordernis

Rechtblog / Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien zunächst nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so ist die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen, denn nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung…

Arbeitsrecht: Die nachträgliche schriftliche Vereinbarung einer zuvor mündlich getroffenen Befristungsabrede ist unwirksam

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Das Befristungsrecht wird durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Es unterscheidet zwischen Befristungen mit und ohne Sachgrund. Beide unterliegen nach § 14 Abs. 4 TzBfG einem strengen Schriftformerfordernis: Jede Befristungsabre…

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Rainer Langenhan

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