Nachehelicher Unterhalt wegen Alters (§ 1571 BGB)

Nachehelicher Unterhalt ist gemäß § 1569 BGB nur dann zu zahlen, wenn der geschiedene Ehegatte außerstande ist selbst für seinen Unterhalt zu sorgen.

Der Grund dafür, dass man nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, kann sich auch aus dem Alter ergeben.

Die Regelung für Unterhalt wegen des Alters findet sich in § 1571 BGB:

§ 1571 BGB Unterhalt wegen Alters

Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, soweit von ihm im Zeitpunkt

der Scheidung, der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes oder des Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1572 und 1573

wegen seines Alters eine Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden kann.

Mit dieser Vorschrift wird dem Umstand Rechnung getragen, dass ab einem bestimmten Alter eine Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden kann oder nicht mehr zu bekommen ist.

a) Zeitpunkte des nachehelichen Unterhalts wegen Alters

Das Alter muß die Ursache dafür sein, dass die Eerwerbstätigkeit nicht mehr zuzumuten ist. Dabei ist aber nicht darauf abzustellen, ob der Unterhaltsbedürftige innerhalb der Ehe noch einer Arbeit nachgegangen ist oder nichgt oder ob die Ehe in einem hohen Alter eingegangen wurde. Denn die Unterhaltsbedürftigkeit muß nicht ehebedingt sein (BGH NJW 1983, 693).

Die verschiedenen Zeitpunkte sind dabei einmal

die Scheidung selbst: dem Unterhaltsbedürtigen ist bereits am Zeitpunkt der Scheidung so alt, dass ihm aus diesem Gründen eine Erwerbstätigkeit nicht mehr zuzumuten ist. die Beendigung der Pflege und Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes: nach der Scheidung hat der Unterhaltsbedürftige zunächst die Kinder betreut und daher Betreuungsunterhalt gemäßt § 1570 BGB erhalten. Nunmehr benätigen die Kinder keine (so umfangreiche) Betreuung mehr und der Unterhaltsbedürtige könnte eigentlich wieder arbeiten. Aufgrund seines Alters ist ihm dies aber nicht möglich. Kein Unterhalt mehr nach §§ 1572 und 1573: Der Unterhaltsbedürftige hatte zunächst einen Anspruch wegen Krankheit (§ 1573 BGB), nach seiner Gesundung könnte er eigentlich wieder arbeiten soweit es die Krankheit betrifft, ist aber inzwischen zu alt. Der Unterhaltsbedürftige hatte zunächst einen Anspruch auf Unterhalt, weil er zwar arbeitsfähig war, aber trotz entsprechender Bemühungen keine Arbeit gefunden hat oder er hat zwar eine Arbeit gefunden, aus dieser ergibt sich aber nur ein geringes Einkommen, so dass zusätzlich ein Aufstockungsunterhalt zu zahlen ist, damit der Unterhalt den ehelichen Lebensverhältnissen gerecht wird (1573 BGB). Schließlich ist ihm aufgrund seines Alters entweder die weitere Arbeitssuche und auch die Weiterführung der bisherigen Tätigkeit nicht … » Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Bgb , Alter , Rechnung , Erziehung , Nachehelicher Unterhalt

Erschienen 10. Mai 2010 auf http://www.rechtsanwalt-news.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Unterhalt nach der Scheidung

Recht verkehrt | 13. Juli 2010 — Auch nach einer Scheidung stehen die Ex-Ehepartner weiterhin füreinander ein. § 1353 I S. 2 BGB ist nicht erloschen und das Ges…

Ehebedingte Nachteile und Altersvorsorgeunterhalt

Rechtslupe | 27. April 2010 — Ehebedingte Nachteile, die nach § 1578b BGB bei der Prüfung der Herabsetzung/Begrenzung eines Anspruch auf Altersunterhalt zu…

Unterhalt nach Scheidung - Voraussetzungen und wesentliche Änderungen seit 01.01.2008

scheidungsfix | 27. Mai 2010 — Nach der grundlegenden Reform des Unterhaltsrechts ist der nacheheliche Unterhalt in allen Bereichen stärker auf das Wohl und die …

Nachehelicher Unterhalt wegen ehebedingter Nachteile

scheidungsfix | 5. April 2011 — Der Bundesgerichtshof (BGH)hatte sich mit einer Entscheidung des OLG Braunschweig zum nachehelichen Unterhalt wegen - vermeintl…

Ehebedingte Nachteile beim Altersunterhalt

Rechtslupe | 7. Mai 2012 — Ist ein Unterhaltsberechtigter altersbedingt nicht mehr erwerbstätig, richtet sich sein Unterhalt für den durch die Rente nicht…

Unterhalt: Keine Befristung nachehelichen Unterhalts bei drohender Gesundheitsverschlechterung des Unterhaltsberechtigten

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 31. Mai 2008 — Bei einem Unterhalt wegen Krankheit kommt der ehelichen Solidarität gesteigerte Bedeutung zu. Bei einer langen Ehedauer und drohen…

Ein versagter nachehelicher Unterhaltsanspruch wegen einer neuen Partnerschaft kann nach deren Beendigung wieder aufleben

rofast.de | 29. März 2012 — Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte darüber zu entscheiden, ob ein Unterhaltsberechtigter, der wegen einer neuen Partnerschaft ke…

Unterhaot Zeitliche Befristung: Unterhalt wegen Krankheit: Zeitliche Befristung (BGH)

Rechtsanwalt News | 29. Mai 2009 — Der BGH hat mit Urteil vom 27. Mai 2009 - XII ZR 111/08 -zu er Frage Stellung genommen, inwieweit ein wegen Krankheit zu zahlen…

Zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts

Rechtslupe | 16. Juni 2009 — Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts ist vorrang…

§ 1578 B Bgb Text: Zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts

Rechtslupe | 16. Juni 2009 — Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts ist vorrang…