Nachbetrachtung: LawCamp

Auf dem Rückweg vom 1. deutschen LawCamp ist es Zeit für eine erste kurze Nachbetrachtung. Die Veranstaltung in den Räumen der Kanzlei Bird & Bird in Frankfurt war sehr spannend und kurzweilig. Wie erwartet, waren eine ganze Menge bekannter und viele neue interessante Kollegen vor Ort.

Eines der Highlights war für mich der Vortrag von Julia Gerhards, die über ihr Promotionsthema “Grundrecht auf Verschlüsselung?” referiert hat. Gerhards stellte zunächst dar, dass aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ein Recht auf Vertraulichkeit, ein Recht auf Anonymität und auf Integrität informationstechnischer Systeme abzuleiten ist und sich daraus auch ein Recht auf Verschlüsselung ergibt. Dieses Recht bewirkt, dass ein Verschlüsselungsverbot oder auch nur die Einschränkung des Verschlüsselungsrechts nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Interessant war auch die Position der Musikindustrie zum Thema “Musik im Netz – alles jederzeit und umsonst?” zu hören, vorgetragen von Dr. Florian Drücke (Bundesverband Musikindustrie). Ich habe dabei gelernt, dass die Industrie den Begriff der “Schrankenschmarotzer” für diejenigen verwendet, die mit der Privatkopie ein Geschäftsmodell verknüpfen. Durchaus gewagt war seine These, dass § 53 UrhG (Privatkopie) nicht mehr mit Art. 14 GG vereinbar ist. Man hier durchaus auch die gegenteilige Ansicht vertreten, wonach die Sozialbindung des (geistigen) Eigentums eine solche Schranke im Interesse der Allgemeinheit sogar gebietet.

Der Vortrag von Dr. Jan Dirk Roggenkamp zum Thema “Haftung für offene …

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Themen: Vortrag , Frankfurt

Erschienen 20. März 2010 auf http://www.internet-law.de/.

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