Nachbarn kämpfen gegen Spedition
am 08.07.2008 von schreibmaschineWer war zuerst da – der Störer oder die Nachbarn? Um diese und andere Fragen geht es bei der Auseinandersetzung einer Spedition aus Birkenfeld (Main-Spessart-Kreis) mit dem Landratsamt und der Regierung von Unterfranken, die kürzlich das Verwaltungsgericht in Würzburg beschäftigte. Gegenstand der Klage des Spediteurs, der sich bei einigen Nachbarn durch Lärmbelästigungen unbeliebt gemacht hat, war eine Baugenehmigung, mit der die Behörden eigentlich rechtlich einwandfreie Zustände in der Bergstraße schaffen wollten. Die Genehmigung für den Speditionsbetrieb stammt noch aus dem Jahr 1958 und erlaubt das Abstellen von vier LKW in einer Garage auf dem Grundstück des Klägers. Was sich tatsächlich dort abspielt, erregt seit einigen Jahren den Unmut von mehreren Nachbarn und der Behörden. Junior- und Seniorchef des Unternehmens betreiben auf ihrem Grundstück einen Reparaturbetrieb mit Grube für ihre Fahrzeuge. Um den Betrieb zu legalisieren, wurde das Ganze im November 2005 vom Landratsamt Main-Spessart nach einem Antrag des Klägers unter Auflagen genehmigt. Um die Nachbarn zu schützen, dürfen An- und Abfahrten nicht mehr zwischen 22 Uhr und 6 Uhr stattfinden, Reparaturarbeiten sind auf die geschlossene Halle der Spedition beschränkt. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Zwangsgeld in vierstelliger Höhe verhängt werden. Diese Auflagen schmeckten dem Kläger nicht, deshalb zog er seinen Bauantrag zurück, soweit er das Betriebsgrundstück betraf. Auf der anderen Straßenseite waren Stellflächen für LKW und Anhänger beantragt und genehmigt worden. Das Ergebnis der Rücknahme: Die gesamte Neu-Genehmigung ist jetzt nicht mehr wirksam. „Es gilt derzeit nur die Baugenehmigung aus dem Jahr 1958, mehr ist rechtlich …
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