Nach Volksentscheid in Bayern: Bald ein bundesweit strengeres Rauchverbot in Gaststätten?

In Bayern hat man sich am 04.07.2010 per Volksentscheid für ein absolutes Rauchverbot ausgesprochen. Die bisherigen Ausnahmeregelungen zum Rauchverbot für abgetrennte Gasträume, kleine Kneipen und Bierzelte wurde damit gekippt. Ab dem 01.08.2010 werden die Ausnahmen nicht mehr gelten, wie Spiegelonline berichtet. Eine letzte Ausnahme soll für das diesjährige Oktoberfest gemacht werden. Die Beteiligung an dem Volksentscheid lag bei ca. 37%. Auch in anderen Bundesländern wird über einen umfassenderen Nichtraucherschutz diskutiert. Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern wäre für eine bundesweit einheitliche Lösung. Dass es dazu kommt, gilt jedoch als unwahrscheinlich.

Je nach Bundesland ist der Nichtraucherschutz zur Zeit unterschiedlich geregelt. Die Deutsche Presseagentur (dpa) hat einen Überblick zusammen gestellt:

Baden-Württemberg Gaststätten müssen rauchfrei sein, können aber abgeschlossene Raucherräume einrichten. Rauchen in Einraumkneipen, ist erlaubt. In Diskotheken darf nur in vollständig abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche gequalmt werden, wenn sie nicht von Jugendlichen besucht werden. Das Rauchen in Festzelten ist erlaubt.7

Bayern Von August an ist Qualmen in Gaststätten, Kneipen und Bierzelten ausnahmslos verboten. Auf dem Oktoberfest darf in diesem Jahr noch geraucht werden, ab 2011 nicht mehr.

Berlin Rauchen ist nur in abgetrennten Raucherräumen von Restaurants und Kneipen erlaubt sowie in Kneipen, die kleiner als 75 Quadratmeter sind. Clubs und Diskotheken, die auch von unter 18-Jährigen besucht werden, müssen rauchfrei sein. Wenn nur Erwachsene Zutritt haben, dürfen separate Raucherräume eingerichtet werden. In Shisha(Wasserpfeifen)-Gaststätten ohne Alkoholausschank darf geraucht werden, wenn Minderjährige draußenbleiben.

Brandenburg In Brandenburg darf geraucht werden, wenn die Gastfläche nicht größer als 75 Quadratmeter ist, kein abgetrennter Nebenraum existiert und keine zubereiteten Speisen angeboten werden. Das Lokal muss als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein. Bei größeren Einheiten darf ein Raum für Raucher abgetrennt werden.

Bremen In Gaststätten und Diskotheken sind separate Raucherräume erlaubt, wenn Minderjährige keinen Zutritt haben. In Einraumgaststätten bis 75 Quadratmeter darf geraucht werden, wenn sie als Raucherkneipe gekennzeichnet sind und unter 18-Jährige keinen Eintritt haben. In Festzelten, auf Jahrmärkten und Volksfesten müssen Nichtraucher den blauen Dunst ertragen.

Hamburg Qualmen ist in Kneipen, Restaurants und Diskotheken verboten, wenn dort Essen angeboten wird. Gaststätten, in denen es kein Essen gibt, können separate Raucherräume einrichten. In Lokalen ohne Essensangebot, die nur einen Raum und eine Gastfläche von weniger als 75 Quadratmeter haben, kann Rauchen erlaubt sein, wenn unter 18-J…

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Themen: Berlin , Rauchverbot , Restaurants , Absolutes , BP , Vorpommern , Oktoberfest , Nichtraucherschutz , Volksentscheid

Erschienen 6. Juli 2010 auf http://www.rechtsteufel.de.

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