Änderung der Polizeigesetze?
ElbeBlawg | 24. Mai 2006 — Vom gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts (wir berichteten) könnte auch Hamburg betroffen sein. Eine Änderung des Ha…
Genüsslich berichtet die taz, dass Hamburg nach dem Rasterfahndungs-Urteil des Bundesverfassungsgerichts wohl sein neues Polizeigesetz überarbeiten müsse und auch die anderen nördlichen Bundesländer müssten zumindest ihre Polizeipraxis ändern. Wie die Zeitung feststellt, hatte der Hamburger CDU-Senat erst im letzten Jahr die Kriterien für die jetzt vom höchsten deutschen Gericht gerügte Rasterfahndung nach den Anschlägen des 11. September 2001 im neuen Hamburger Polizeigesetz noch weiter abgesenkt. Danach sollten bereits Indizien, die die Annahme rechtfertigen, eine Straftat könnte bevorstehen, ausreichen, um eine Rasterfahndung anzuordnen. Da Karlsruhe klar gemacht hat, dass die Rasterfahndung als "polizeiliche Vorfeldbefugnis" ohne eine konkrete Gefahr unzulässig ist, steht nun der betreffende Passus des neuen Hamburger Sicherheits- und Ordnungsgesetzes zur Disposition. Hamburgs parteiloser Innensenator Nagel stellte immerhin eine "redaktionelle Klarstellung" des Gesetzes in Aussicht. Die Opposition fordert hingegen sofort eine "Korrektur". "Nagels Prestigeobjekt eines neuen Polizeirechts hat keine lange Halbwertzeit gehabt", lästert SPD-Innenexperte Andreas Dressel laut TAZ. Und der GAL-Justizexperte Till Steffen frotzelte: "Nagel hat das schärfste Polizeirecht Deutschlands gewollt. Das Ergebnis ist ein verfassungswidriges Gesetz." Meine Meinung: Das kommt davon, wenn der Gesetzgeber bisweilen populistisch und panikartig reagiert und meint, die Freiheitsrechte der Bürger einschließlich des im Informationszeitalter immer wichtiger werdenden Rechts auf informationelle Selbstbestimmung einem bisweilen irregeleiteten Sicherheitsdenken opfern zu können. Gut, dass wir uns doch immer wieder mal auf Karlsruhe verlassen können. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER
ElbeBlawg | 24. Mai 2006 — Vom gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts (wir berichteten) könnte auch Hamburg betroffen sein. Eine Änderung des Ha…
strafblog | 23. Mai 2006 — Wie gestern in einem Blogbeitrag bereits angekündigt wurde, hat das Bundesverfassungsgerichts nunmehr seine Entscheidung zur Zuläs…
Law & Lifestyle | 11. Juni 2006 — Eine präventive polizeiliche Rasterfahndung ist mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nur vereinbar, wenn zumind…
Handakte WebLAWg | 23. Mai 2006 — Das BVerfG hat der nach den Terroranschlägen vom 11.9.2001 eingeleiteten Rasterfahndung nach islamistischen Terroristen Grenzen…
ElbeBlawg | 23. Mai 2006 — Das bisherige Verfahren der Rasterfahndung ist, so wie es bisher durchgeführt wurde, unzulässig. Von einem entsprechenden Besch…
strafprozess | 24. Mai 2006 — Mit Beschluss 4. April 2006 (BVerfG, 1 BvR 518/02) schützt das Bundesverfassungsgeicht in Karsruhe einen marokkanischen Studente…
BERLIN BLAWG | 23. Mai 2006 — Mit Beschluss des Ersten Senats beim Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 – AZ: 1 BvR 518/02 - ist die nach den Terroransch…
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 23. Mai 2006 — Die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingeleitete Rasterfahndung nach islamistischen Terroristen war verfassungswidrig…
ElbeBlawg | 4. April 2006 — Glaubt man dem rechtspolitischen Sprecher der Hamburger Grünen-Fraktion, dann wartet da auf den neuen Hamburger Justizsenator e…
Recht und Alltag | 12. Dezember 2005 — Ob die Rasterfahndung nach islamischen Extremisten aus dem Jahr 2003 verfassungsmäßig war, bleibt gerichtlich unentschieden. D…
taz, die tageszeitung 24.5.2006Nord Aktuell1" />