Nach Verfassungsgerichtsurteil zur Rasterfahndung: Polizeigesetze müssen geändert werden
am 24.05.2006 von http://www.strafblog.de
Genüsslich berichtet die taz, dass Hamburg nach dem Rasterfahndungs-Urteil des Bundesverfassungsgerichts wohl sein neues Polizeigesetz überarbeiten müsse und auch die anderen nördlichen Bundesländer müssten zumindest ihre Polizeipraxis ändern. Wie die Zeitung feststellt, hatte der Hamburger CDU-Senat erst im letzten Jahr die Kriterien für die jetzt vom höchsten deutschen Gericht gerügte Rasterfahndung nach den Anschlägen des 11. September 2001 im neuen Hamburger Polizeigesetz noch weiter abgesenkt. Danach sollten bereits Indizien, die die Annahme rechtfertigen, eine Straftat könnte bevorstehen, ausreichen, um eine Rasterfahndung anzuordnen. Da Karlsruhe klar gemacht hat, dass die Rasterfahndung als polizeiliche Vorfeldbefugnis ohne eine konkrete Gefahr unzulässig ist, steht nun der betreffende Passus des neuen Hamburger Sicherheits- und Ordnungsgesetzes zur Disposition.
Hamburgs parteiloser Innensenator Nagel stellte immerhin eine redaktionelle Klarstellung des Gesetzes in Aussicht. Die Opposition fordert hingegen sofort eine Korrektur. Nagels Prestigeobjekt eines neuen Polizeirechts hat keine lange Halbwertzeit gehabt, lästert SPD-Innenexperte Andreas Dressel laut TAZ. Und der GAL-Justizexperte Till Steffen frotzelte: Nagel hat das schärfste Polizeirecht Deutschlands gewollt. Das Ergebnis ist ein verfassungswidriges Gesetz.
Meine Meinung: Das kommt davon, wenn der Gesetzgeber bisweilen populistisch und panikartig reagiert und meint, die Freiheitsrechte der Bürger einschließlich des im Informationszeitalter immer wichtiger werdenden Rechts auf informationelle Selbstbestimmung einem bisweilen irregeleiteten Sicherheitsdenken opfern zu können. Gut, dass wir uns doch immer wieder mal auf Karlsruhe verlassen können.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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