Nach der Razzia in Sachen kino.to – Streaming illegal?

Viele Nutzer der Plattform kino.to sind, nach einer Razzia bei den “Drahtziehern” der Seite, auf der aktuelle Kinofilme als Video-Stream am heimischen Rechner angesehen werden konnten, und der Berichterstattung in der Presse (Bild / Augsburger Allgemeine) darüber verunsichert.

Von Seiten der Filmindustrie und Rechteinhaber heißt es, dass sich auch die Nutzer der Streams schadensersatzpflichtig oder sogar strafbar gemacht haben.

Unserer Ansicht nach ist dies nicht so eindeutig. Fraglich hierbei ist, wie das Streaming beurteilt wird: Beurteilt man das Streaming als Download, weil (technisch notwendig) kurzzeitig eine Kopie auf dem lok…

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Themen: Internet , Filesharing , Urhg , Films , Kino , Streams , Razzia , Streaming , IT & TK Recht

Erschienen 12. Juni 2011 auf http://www.anwalt-dr-schnitzer.com.

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