Sachverständigengutachten über Konsistenz der "Brausepampe"
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Fast 12.000 Euro fordert ein Mann aus Bischbrunn (Main-Spessart-Kreis) von drei Kindern aus dem Ort, die für seine schwere Knieverletzung verantwortlich sein sollen. Der Mechaniker macht geltend, auf einem Brause-Cola-Gemisch ausgerutscht zu sein, das eine Gruppe Kinder am Halloween-Abend 2006 an seine Tür geschüttet haben. Am Mittwoch trafen sich die Parteien zur vierstündigen Beweisaufnahme vor dem Würzburger Landgericht.
„Meine Prozesse laufen ruhig und sachlich ab, hier wird der Ball flach gehalten“, ermahnte Einzelrichter Dr. Claus Barthel die Rechtsanwälte der Kontrahenten gleich zu Beginn. Die Juristen hielten sich weitgehend daran. Aus der teilweise aufgebrachten Stimmung im Zuhörerraum läßt sich aber schließen, dass die Folgen des Halloween-Streichs dem dörflichen Frieden in Bischbrunn geschadet haben. Am Abend des 31. Oktober 2006 war ein gutes Dutzend Kinder im Ort unterwegs, um nach guter amerikanischer Tradition an den Haustüren nach Süßigkeiten zu fragen. Bei dem Kläger, selbst zweifacher Familienvater, waren sie dabei an der falschen Adresse: An Stelle von Bonbons und Gummibärchen erhielten sie nur unfreundliche Worte aus der Sprechanlage.
Das wollten die Kinder nicht auf sich sitzen lassen. Getreu dem Halloween-Motto „Süßes oder es gibt Saures“ heckten sie einen Streich aus, um sich an dem unfreundlichen Nachbarn zu rächen. In einem Bauwagen wurde aus Brausepulver und Cola ein unappetitliches Gemisch angerührt, das von der Polizei und vor Gericht als „Brausepampe“ bezeichnet wurde. Eines der Kinder – nach der bisherigen Beweisaufnahme wohl der Älteste der drei Beklagten – schüttete die Brausepampe dann gegen die Haustür des Klägers. „Er sollte klebrige Hände bekommen“, lautet die übereinstimmende Aussage von sieben Kindern vor Gericht. Als die Kinder anschließend zum wiederholten Male bei ihm klingelten, riss dem Mann der Geduldsfaden.
Was danach passierte, ist umstritten. Als er aus der Haustür trat, um den Störenfrieden die Meinung zu sagen, sei er auf der „Sauerei“ auf dem Treppenpodest vor seiner Haustür ausgerutscht und vor der Treppe auf den Verbindungsweg zwischen Tür und Straße gestürzt, so der Kläger. Dabei fiel er so unglücklich, das er sich einen doppelten Bruch der Kniescheibe zuzog. Das Knie musste mehrfach operiert werden.
Nach Angaben seiner Anwältin soll im Sommer eine eingesetzte Platte entfernt werden. Ob der Mann danach wieder arbeitsfähig ist, sei noch offen: „Wir wissen nicht, ob er seinen Beruf jemals wieder ausüben kann.“ Deshalb komme zum jetzigen Zeitpunkt auch eine gütliche Einigung nicht in Betracht. Auch die Versicherungen der drei beklagten Kinder lehnen einen Vergleich ab. „Hier hat man einfach wahllos drei Kinder vor Gericht gezerrt“, sagte einer der Anwälte der Beklagten. Auf der von einem Polizisten festgestellten „kinderfußgroßen Lache“ der klebrige……
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