Totalspeicherung ist überflüssig
LawBlog | 21. März 2011 — Die jetzt vorliegende Kriminalstatistik des bevölkerungsreichsten Bundeslandes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2010 enthüllt…
Die Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) vom 21.03.2011 bringt es zu Tage. Nach der jetzt vorliegenden Kriminalstatistik des bevölkerungsreichsten Bundeslandes Nordrhein-Westfalen bewahrheitet sich, was viele Kritiker der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung schon längst wussten. Die anlasslose Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten hat keinerlei Einfluss auf die Aufklärungsrate von Delikten im Internet. Im Gegenteil, ohne die Speicherung aller Verbindungsdaten sinkt die Zahl der statistisch erfassten Delikt im Internet. Die Quote der Aufklärung ist gerade im Internet überdurschnittlich.
“Nichts in der letzte Woche vorgelegten Statistik spricht für die Annahme, dass das Ende der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung zu mehr Internetkriminalität geführt hätte – im Gegenteil: Im Jahr 2010 und damit im Wesentlichen nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung wurden in Nordrhein-Westfalen 11,8% weniger Internetdelikte registriert als im Vorjahr. Damit hat sich der Trend der vorangegangenen Jahre fortgesetzt (2006: 60.591, 2007: 56.432, 2008: 25.880, 2009: 54.811, 2010: 48.411).”
Die von vielen Politikern und anderen “Was zu sagen Habern” bemühte Phrase vom “rechtsfreien Raum” wird so auf entwaffnende Weise der Lüge enttarnt. Fast zwei Drittel aller Delikte wurde in NRW ohne Zugriff auf Vorratsdaten von der Polizei aufgeklärt. Diese Statistik entzieht dem neuerlichen Vorschlag des Bundesjustizministeriums für eine anlasslose Erfassung sämtlicher Internetverbindungen in Deutschland den Boden.
Man bedenke, für 0,04% aller Bundesbürger, die u.U. eine Straftat im Internet verdächtigt werden, werden die Grundrechte einer gesamten Bevölkerung unverhältnismäßig eingeschränkt. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Einze…
» Vollständiger ArtikelErschienen 4. April 2011 auf http://www.berechtnend.ohrmann-legal.com.
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