Nach dem Jury-Spruch
am 06.04.2007 von German American Law Journal :: US-Recht auf DeutschCK - Washington. Im Zivilverfahren gehören in den USA Common Law-Ansprüche vor die Jury und Equity-Ansprüche vor den Richter. Auf das Juryverfahren können die Parteien verzichten. Doch wenn es beantragt wird, gehört den Geschworenen in der Regel das letzte Wort. Die erste Instanz ist mit ihrem Verdikt aber nicht abgeschlossen. Nach dem Jury-Spruch können die Parteien weitere Anträge stellen, oder der Richter kann ein Urteil erlassen. Neben Schadensersatzkorrekturen durch Additur oder Remittitur kann ein neues Jury-Verfahren als New Trial beantragt werden. Ein falsches …
Kappung des Schadensersatzes
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Die Presse berichtet von hohen Schadensersatzurteilen in den USA, vergisst jedoch regelmäßig, über das auf das Verdikt der Geschworenen, Jury, folgende Verfahren in der erster Instanz zu berichten, mit dem unzi…
Juryspruch zu früh akzeptiert
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Der Spruch der Geschworenen im Zivilverfahren stellt kein Urteil dar. Der Richter erlässt das Urteil, nachdem die Parteien Gelegenheit zu weiteren Anträgen hatten: Auf ein neues Hauptverfahren als new Trial, Remitti…
Korrektur des Urteils
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Nach dem Spruch der Geschworenen, Jury, entscheidet der Richter der ersten Instanz, ob der Spruch zum Urteil wird. Die Parteien können eine Herabsetzung oder Steigerung des zugesprochenen Betrages beantragen, aber auch de…
Warum keine Jury?
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Aus der Korrespondenz - Gedanken zur Feststellung, dass das deutsche Recht keine Jury im amerikanischen Sinne hat, und wie sich das dem Amerikaner erklären lässt: Die deutschen und englischen Wikipedias erkläre…
Nach dem Hype
Handakte WebLAWg / Weblogs überbewertet? Im Gegenteil: Die Blogger schreiben sich gerade warm. Am Anfang war wie so oft der Hype. Millionen aktive Blogger in Amerika können einfach nicht irren. Christoph Neuberger, Kommunikationswissenschaftler an der Universität M…
Nur 10% bis zum Urteil
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Die meisten Klagen in den USA führen nicht zum Urteil, sondern zum Vergleich. Das Zivilprozessrecht gewährt dem Richter zahlreiche Möglichkeiten, das Verfahren vor der Entscheidung der Geschworenen abzubrechen.…
Jury v. Richter
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Ein Drogenheini flieht, wird von der Polizei bös verkloppt, verklagt sie und gewinnt vor der Jury $250000 Strafschadensersatz. Vieles erscheint so typisch. Typisch ist auch der nächste Schritt. Noch in derselben Ins…
Verlust nach dem Verdikt
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Der Spruch der Geschworenen kommt nicht unbedingt dem Urteil gleich. Der Richter kann vier Alternativen zum Urteil auf der Grundlage des Verdikts anwenden. Ein Weg im amerikanischen Zivilprozess ist ein neues Geschworenenverf…
Unverdiente Kommission verworfen
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Die Zivilgeschworenen sprachen der Klägerin vertraglich geschuldete Kommissionen zu, die sie vor ihrer Kündigung verdient hatte. In Sachen Hilda S. Jourdan v. Schenker International, Inc., Az. 06-20957, verwarf das…
Tauziehen vor Gericht
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Eine Klage im amerikanischen Prozess erfordert das Notice Pleading, eine Ankündung der Klagansprüche aufgrund grob dargestellter Fakten, die insgesamt schlüsig sein müssen. Beweise werden erst später,…
Strafschadensersatz 1x1
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Was über den Strafschadensersatz ergoogelt werden kann, grenzt an Hysterie. Nur selten meldet sich eine rationale Stimme, die im deutschsprachigen Raum aufgrund wissenschaftlicher Recherchen oder praktischer Erfahrung im…
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German American Law Journal deutsche Ausgabe, USA-Recht von Attorney u. Rechtsanwalt Kochinke in Washington DC USA: A forum for information sharing in the areas of German and American law, mainly where the two intersect, vary or intrigue." /&g…
