Nach dem Datenschutzproblem noch ein Web 2.0-Problem: Bahn mahnt Blogger von netzpolitik.org wegen Verrats von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ab

Der aufziehende Sturm in der Blogosphäre ist schon spürbar: Wie heise online und Spiegel Online melden, hat die Deutsche Bahn AG den Betreiber des Blog netzpolitik.org wegen Verstosses gegen § 17 UWG, §§ 823, 826 BGB abgemahnt. Markus Beckedahl hatte ein internes Memo über eine Besprechung zwischen Aufsichtsbehörde und Unternehmen ins Netz gestellt - ein Dokument, aus dem in der Tat sensible Interna zum Thema Mitarbeiterüberwachung herauszulesen sind. Ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht, kann dahingestellt bleiben, da jedenfalls das mit ihr verfolgte Ziel (das Memo aus dem Verkehr und aus der Diskussion zu ziehen) nicht mehr ereicht werden kann: Im Web erhalten entsprechende Aktionen in Sekundenschnelle (Stichwort: Twitter) eine enorme Publizität und die Interna sind für immer öffentlich.

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Themen: Datenschutz , Berlin , Abmahnung , It-recht , Uwg , Blogger , Deutsche Bahn , Deutsche Bahn AG , Betriebs- Und Geschäftsgeheimnis , Netzpolitik.org , § 17 Uwg
Rechtsgebiet: Multimediarecht

Erschienen 3. Februar 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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