Nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit: Fristlose Kündigung wegen "Stromdiebstahls" im Wert von unter 1 Cent

Weil er den Akku seines privaten Mobiltelefons im Betrieb aufgeladen hat, ist einem Arbeitnehmer nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt worden. Das berichtete RP-Online am vergangenen Freitag. Der Schaden soll sich auf 0,014 Cent (= 0,00014 Euro) belaufen.

Der Arbeitgeber hat neben der fristlosen Kündigung gleich auch noch ein Hausverbot ausgesprochen. Seine Bewertung dieses "Vergehens" als Straftat ist allerdings unzutreffend: § 248c StGB (Entziehung elektrischer Energie) setzt voraus, dass die Energie mittels eines dazu nicht bestimmten Leiters entnommen wird, was auf das Ladekabel eines Mobiltelefons ersichtlich nicht zutrifft. Diebstahl, § 242 StGB, scheitert schon daran, dass Strom keine Sache ist. Die Annahme des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer habe mit s…

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Themen: Diebstahl , Stgb , Strom , Oberhausen , Akku , Außerordentliche Kündigung , Geringwertige Sache

Erschienen 3. August 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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