Na Klasse! Berufungsverfahren erneut vertagt
am 27.03.2007 von http://www.strafblog.de
Auch am heutigen 5. Verhandlungstag in einer Berufungsstrafsache wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Mönchengladbach ist der Prozess nicht zu Ende gegangen. Am letzten Sitzungstag hatte die Strafkammer die Vernehmung von zwei bis dahin noch nicht geladenen Zeugen, die als Tatzeugen in Betracht kommen, für unentbehrlich gehalten. Einen davon hatte ich benannt. Beide Zeugen erschienen heute morgen jedoch nicht. Der eine hatte sich wegen Krankheit telefonisch entschuldigt, bei dem anderen ließ sich der Zugang der Ladung nicht nachweisen. Also wurde die Sitzung unterbrochen, um Recherchen anzustellen. Die führten zu dem Ergebnis, dass der eine Zeuge inzwischen umgezogen ist und noch unter seiner alten Anschrift geladen worden war. Folglich dürfte ihn die Ladung nicht erreicht haben. Telefonisch war der Zeuge nicht zu erreichen, so dass es auch nicht nützte, dass der krankgemeldete Zeuge inzwischen seine Bereitschaft erklärt hatte, sich trotz seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen zum Gericht zu begeben.
Wir haben noch zwei präsente Zeuginnen angehört und dann wurde die Sitzung bis nach den Osterferien unterbrochen. Am 17. April geht es weiter und dann können wir uns alle wieder neu ins Gedächtnis rufen, was vorher schon alles passiert ist. Na dann, frohe Ostern!
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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