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MWB Vermoegensverwaltung AG: Der Versuch, den eigenen Ruf zu retten

am 14.08.2007 von http://www.kapital-rechtinfo.de

Unzufriedenen Kunden der MWB Vermoegensverwaltung AG (MWB) konnten die vielen Vertragsunregelmaeßigkeiten nicht mehr verborgen bleiben. Geschaedigte Anleger haben inzwischen gerichtlich bereits ihre Schadensersatzansprueche erfolgreich durchgefochten. Mit zweifelhaften Methoden versucht die MWB Vermoegensverwaltung AG nun ihren Ruf zu retten.
Viele Kunden der Schweizer MWB Vermögensverwaltung AG (MWB) hatten in den letzten Jahren zumeist lediglich dann Kontakt zur MWB, wenn weitere Vertragsunterschriften oder Einzahlungen anfielen. Über den aktuellen Vermögensstatus wurde dagegen zumeist schlecht informiert. Kunden, die nachfragten, mussten feststellen, dass die Ergebnisse bei weitem nicht den Versprechungen bei Vertragsabschluss entsprachen. Nun versucht die MWB mit fadenscheinigen Argumenten ihren Ruf zu retten.
 
Schuld an Verlusten und anderen Unregelmäßigkeiten in der Vertragsbeziehung sollen laut MWB angeblich einzelne unseriöse MWB-Mitarbeiter sein, die die MWB, nachdem sie davon erfahren hat, umgehend vom Dienst suspendiert haben soll. Es handele sich angeblich um Einzelfälle, die die MWB sehr bedauere. Insofern sei man bereit, den Kunden durch neue Verträge entgegenzukommen.
 
Fakt ist, dass es sich nicht um Machenschaften einzelner MWB-Mitarbeiter handelt. Die tägliche Praxis der Rechtsanwälte der KANZLEI GÖDDECKE zeigt, dass die von der MWB für ihre Kunden konzipierten Anlagekonzepte „Schweizer Sicherheitspaket“ bzw. „Schweizer Vermögensaufbau­programm“ aus Sicht vieler Anleger als profitable Geldanlage nichts taugen. Die miserablen Renditen waren von vorneherein vorhersehbar.
 
Die Verluste resultieren zum einen aus der hohen Kostenbelastung, die so seitens der MWB im „Kleingedruckten“ der Verträge gewollt war. Zum anderen entstanden Verluste durch die unrentablen Versicherungsverträge, die der MWB ebenfalls schriftlich vorlagen. Da die MWB die Vertragsinhalte so vereinbart hat, kann sie nicht glaubhaft bestreiten, davon nichts gewusst …

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