Mutter mit der Kettensäge enthauptet - Unterbringung angeordnet
am 11.05.2007 von http://www.strafblog.de
Ein 33-jähriger Mann, der im März des vergangenen Jahres seine 59-jährige Mutter getötet und mit einer Kettensäge enthauptet hat, ist gestern vom Landgericht Leipzig gem. § 63 StGB zur Unterbringung in eine psychiatrische Anstalt verurteilt worden. Wie die netzeitung berichtet, ist das Gericht in Übereinstimmung mit der Anklage von Totschlag im Zustand der Schuldunfähigkeit ausgegangen. Der Mann stelle trotz erster Therapieerfolge eine Gefahr für die Allgemeinheit dar, so dass eine Unterbringung erforderlich sei.
“Mit erstaunlicher Sachlichkeit” habe der Angeschuldigte seine Tat geschildert. In seiner Mutter habe er “das Böse” gesehen, das ihn habe töten wollen. Deshalb habe er “es” umgebracht. Mehrmals schlug er den Kopf der Mutter gegen Wand und Türpfosten, dann stach er 16 Mal mit einem Messer zu, schließlich enthauptete er sie mit der Kettensäge.
Gutachter bescheinigten dem bis dahin nie wegen Gewalttätigkeiten aufgefallenen Mann eine behandlungsbedürftige Schizophrenie. Im zeitlich unbefristeten Maßregelvollzug soll er nun weiter therapiert werden. Eine Entlassung ist möglich, sobald sich sein Zustand soweit stabilisiert hat, dass prognostisch keine Gefahr mehr von ihm ausgeht. Wann das der Fall sein wird, ist nicht absehbar. Der Krankheitsverlauf sei atypisch und erschwere eine Gefahrenprognose, heißt es.
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