Mit Elektrokabel gewürgt: 40 Monate Gefängnis
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Aus Eifersucht soll ein 42-jähriger Ingenieur aus dem Kreis Würzburg vor einem Jahr versucht haben, seine Ehefrau heimtückisch mit einem Elektrokabel zu erwürgen. Seit Donnerstag sitzt er deswegen vor dem Schwurgericht in Würzburg auf der Anklagebank. Inwieweit sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nachweisen lassen, ist offen: Die Ehefrau macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Sie haben oft Blickkontakt im Sitzungssaal, die 40-Jährige und ihr Ehemann, der – mit rund zwei Promille Alkohol im Blut – versucht haben soll, sie zu erdrosseln. „Ich liebe sie noch immer. Ich bin zu allem bereit, um das Vertrauen meiner Frau zurückzugewinnen“, heißt es in der Erklärung, die der Angeklagten seinen Verteidiger zu Beginn des Prozesses verlesen ließ. Die 40-Jährige scheint dazu bereit zu sein: Zumindest will sie – was als Ehefrau ihr gutes Recht ist – nicht dabei helfen, ihrem Mann die angeklagte Tat nachzuweisen.
Der 42-Jährige hat wegen einer schweren Erkrankung eine lange Leidenszeit hinter sich. Als Folge von Krankheit und Behandlung kam es bei ihm auch zu Störungen der sexuellen Leistungsfähigkeit, die in einem Streit zwischen den Eheleuten am 27. November 2009 auf den Tisch kamen. Zuvor hatte der Angeklagte auf dem Handy seiner Frau heimlich SMS gelesen, die sie an einen anderen Mann geschickt hatte. Sie gab einen Flirt zu, betonte aber auch, „da sei nichts gelaufen“.
Laut Anklage konnte der 42-Jährige nach dem Streit nicht schlafen, trank im Verlauf der Nacht fast eine ganze Flasche Whisky und entschloss sich dann, seine Frau zu töten. In Ausführung seines Tatplans soll er ihr in den frühen Morgenstunden das Stromkabel eines alten Radios von hinten um den Hals gelegt und zugezogen haben. Die Frau bekam, so Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen, eine Hand dazwischen, beim anschließenden Gerangel riss das Kabel. Danach soll der Ingenieur in seiner Wut weiter auf die 40-Jährige eingeschlagen und eingetreten haben, bis er von seinen Eltern, die im selben Haus wohnten, gestoppt wurde.
Der Angeklagte behauptet, sich an die meisten Einzelheiten der Tat nicht oder nur lückenhaft erinnern zu können.…
» Vollständiger ArtikelErschienen 16. November 2010 auf http://www.woetzel-online.info/.
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