Mutmaßlich

Schon Jurabilis ist das mangelnde Differenzenzierungsvermögen mancher Medien in Bezug auf die Unschuldsvermutung aufgefallen. Hier tut sich auch der NDR hervor:

Am Ostersonntag hatte der mutmaßliche Täter einen sechs Kilogramm schweren Holzklotz von der Brücke auf die A 29 auf ein darunter fahrendes Auto geworfen.

(So heißt es aktuell auf NDR Online)

Bei dieser Aussage hilft auch das “mutmaßlich” nichts mehr.

Und nebenbei gesagt klingt auch die ganze auf NDR geschilderte Geschichte in meinen Ohren nicht völlig astrein.

Rund zwei Monate nach der Tat am Ostersonntag ist der Fall des tödlichen Holzklotzwurfes von einer Autobahnbrücke in der Nähe von Oldenburg aufgeklärt: Die Polizei hat am Mittwochmorgen einen 30 Jahre alten Tatverdächtigen verhaftet. Der gebürtige Kasache Nikolai H. hat die Tat nach einem mehrstündigen Verhör gestanden.

Dass man einen Tatverdächtigen hat, kann man wohl kaum mit “aufgeklärt” gleich setzen. Dass der Mann am Mittwochmorgen nach einem “mehrstündigen” Verhör gestanden hat lässt kaum einen anderen Schluss zu, als dass man ihn - mutmaßlich ohne Anwalt - die ganze Nacht über verhört hat. Klingt nicht nach einem Ruhmesblatt für die Ermittler. Ob die Tat nun aufgeklärt ist, wird wohl erst das zuständige Gericht klären.

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Themen: Medien , Juristisches

Erschienen 21. Mai 2008 auf http://www.unfehlbar.net.

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