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Mutig

am 06.03.2007 von http://drms.de/keineSau

Wenn ein Verwaltungsgericht in seine Leitsätze
1. Die Annahme von Sportwetten für einen in einem anderen Bundesland durch eine DDR-Gewerbeerlaubnis konzessionierten Sportwettveranstalter ist Vermittlung, nicht Veranstaltung eines Glücksspiels.
2. Die in einem Bundesland erlaubte Tätigkeit kann in einem anderen Bundesland keinem strafrechtlichen Unwerturteil unterliegen(gegen BVerwG, Urt. v. 21.06.2006, 6 C 19.06, NVwZ 2006, 1175).
schreibt, dann zeugt dies …

Vorher bei http://drms.de/keineSau (Das interessiert doch wieder keine Sau...)

» Vom Polizeiverständnis

» Gut(?)achterlich

» Kurzer Dienstweg

» Abtretung von RA-Gebühren nicht so einfach.

» PI von keineSau?


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