Musterwiderrufsbelehrung für Darlehnsverträge

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterwiderrufsbelehrung für Verbraucherdarlehensverträge verabschiedet. Mit dem gesetzlichen Muster soll eine verlässliche Grundlage dafür geschaffen werden, wie Verbraucher über ihre Widerrufsrechte beim Abschluss von Darlehensverträgern zu informieren sind.

Mit dem Gesetzentwurf erfüllt die Bundesregierung einen Auftrag des Deutschen Bundestages aus dem Sommer 2009, ein gesetzliches Muster für die Information über das Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen einzuführen. Anlass war, dass bei einer mangelhaften Belehrung der Verbraucher über ihre Rechte Verträge auch noch nach sehr langer Zeit widerrufen werden konnten. Mit Verwendung des gesetzlichen Musters, die freiwillig erfolgt, kann der Darlehensgeber demgegenüber davon ausgehen, dass er alle gesetzlichen Belehrungspflichten eingehalten hat.

Das Muster wird als Anhang dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) angefügt und erhält dadurch den Rang eines formellen Gesetzes.

Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus auch einige Anpassungen und Klarstellungen zum Verbraucherdarlehensrecht. So soll es künftig den Darlehensgebern ermöglicht werden, Angaben, die sie zwingend in den Vertrag hätten aufnehmen müssen, auch noch nach Vertragsschluss nachzuholen, um so zu verhindern, dass der Darlehnsnehmer den Darlehnsvertrag wegen dieses Verstosses auf Dauer widerrufen kann. Die Darlehnsnehmer müssen allerdings darauf hingewiesen werden, dass die Widerrufsfrist erst mit dieser ergänzenden Information zu laufen …

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Themen: Widerrufsbelehrung , Gesetzbuch

Erschienen 24. März 2010 auf http://www.rechtslupe.de.

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