Musterwiderrufsbelehrung Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV: Stehen Änderungen bevor?
am 16.08.2007 von Wettbewerbsrecht-Blog.de
Vielleicht kommt in die Frage der Musterwiderrufsbelehrung schon bald richtig Bewegung:
Auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE erklärt eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums, Isabel Jahn, ihr Haus gehe zwar davon aus, “dass die Musterwiderrufsbelehrung den gesetzlichen Vorgaben genügt.” Einzelne Instanzgerichte würde das hingegen anders auslegen. Um diesem Problem zu begegnen, würde im Ministerium “Vorschläge zur Verbesserung der Situation” erarbeitet. Erste Ergebnisse: nach der Sommerpause.
Quelle: SPIEGEL ONLINE v. 15.08.2007
Da sind wir gespannt. Wahrscheinlich …
Diskussionsentwurf zur Musterwiderrufsbelehrung veröffentlicht
maas_rechtsanwälte / Die Bundesregierung hat am vergangenen Freitag einen ersten Diskussionsentwurf für eine Änderung der Musterwiderrufsbelehrung veröffentlicht. Die in der BGB-InfoV enthaltene Musterwiderrufsbelehrung sollte ursprünglich Unternehmer…
LG Halle: Musterwiderrufsbelehrung ist unwirksam
Jurabilis / Kollege Jahn (Der mit dem großen Herz für schutzwürdige Verbraucher) hat einen Knaller ausgegraben. Es geht um LG Halle, Urteil vom 13. 5. 2005, Az. 1 S 28/05:§ 14 I BGB-InfoV und seine Anlage 2 sind unwirksam. Denn sie bewegen sich nicht in den…
“Richtig Belehren? Ja, wie denn?”
Handakte WebLAWg / Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Widerrufsbelehrung nach § 312 Abs. 2 BGB und zur (Un-) Wirksamkeit der amtlichen Musterwiderrufsbelehrung nach Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV. (…) Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zu entscheidenden…
Musterwiderrufsbelehrung
Blickpunkt Recht & Steuern / Nach Auffassung der Bundesregierung, die sich aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage aus dem Deutschen Bundestag ergibt, wird die im Bürgerlichen Gesetzbuch formulierte Musterwiderrufsbelehrung der Anforderung gerecht, die Rechte des Verbrauc…
Musterwiderrufsbelehrung von Ebay
auchRecht.de / Nun hat doch tatsächlich Ebay eine eigene Musterwiderrufsbelehrung für seine Kunden bereitgestellt.…
Bundesregierung sieht Wert in Musterwiderrufsbelehrung
Lichtenrader Notizen / Die Ermächtigung in Art. 245 Nr. 1 EGBGB dient dazu, die Anforderungen des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB an eine Belehrung, die dem Verbraucher u. a. durch einen Hinweis auf den Fristbeginn „seine Rechte deutlich macht“, im Verordnungswege zu konk…
