Wir Behalten Uns Vor: Wir behalten uns vor
LawBlog | 22. Mai 2009 — Schreiben an eine Internetfirma: Sehr geehrte Damen und Herren, wir vertreten die rechtlichen Interessen Ihrer Kundin S…
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, die Beauftragung unserer Kanzlei ist ein Vertrauensbeweis in die Qualität unserer Arbeit und Sie dürfen zu Recht erwarten, dass wir uns mit vollem Einsatz für die Wahrung ihrer Interessen einsetzen werden. Im Gegenzug dürfen wir von ihnen erwarten, dass Sie unsere Tätigkeit entsprechend den gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Bedingungen angemessen honorieren werden und unsere Gebührenansprüche zeitnah ausgleichen werden. Soweit Sie einen Rechtschutzversicherungsvertrag abgeschlossen haben, müssen wir Sie aus gegebenen Anlass darauf hinweisen, dass wir entgegen früheren Gepflogenheiten eine direkte Kontaktaufnahme mit ihrem Versicherungsunternehmen nur noch gegen eine aus dem Streitwert unserer Gebührenforderung im Ausgangsmandat abzuleitende Gebühr übernehmen können, die in jedem Falle von Ihnen zu tragen ist. Die Gründe hierfür liegen ausschließlich auf Seiten der Versicherer.
Einerseits vereinbaren die Rechtschutzversicherer in zunehmenden Maße Verträge mit erheblichen Selbstbehalten, die von Ihnen als Versicherungsnehmer zu tragen sind. Ferner gibt es die unterschiedlichsten versicherbaren Risiken, so dass es uns nicht möglich ist in jedem Falle bereits bei Mandatsübernahme abzuschätzen, ob und in welchem Umfange das Mandat überhaupt in den Anwendungsbereich ihrer Rechtschutzversicherung fällt.
Schließlich ist es mittlerweile leider kein Einzelfall mehr, dass die Rechtschutzversicherer auch bei eindeutig begründeten Gebührenforderungen eigenmächtige Kürzungen vornehmen.
Hierdurch hat sich der Aufwand in unserer Kanzlei bei der Geltendmachung unserer Gebühren in unzumutbarer Weise erhöht, so dass wir nunmehr dazu übergegangen sind unsere Gebührenforderungen einschließlich der gesetzlich zulässige…
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