Muß der Vermieter Mängel beheben, wenn die Mängelbehebung unwirtschaftlich ist?

Bei Mängeln an einem Mietobjekt ist nach dem Gesetz der Vermieter zu dessen Behebung verpflichtet. Dies ergibt sich schon aus § 535 BGB:

§ 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Hat der Mieter die Mängel gegenüber dem Vermieter geltend gemacht bleibt diesem also eigentlich nichts anderes als die Behebung dieser. Es droht neben Mietminderung insbesondere auch die Gefahr, dass der Mieter nach § 536 a BGB vorgeht und bei einem Verzug mit der Mangelbehebung die Mängel selbst beseitigen will und hierfür Ersatz der dabei entstehenden Aufwendungen verlangt oder hierfür nach Eintritt des Verzuges einen Vorschuß verlangt (vgl. auch: Rechte des Mieters bei Mängeln).

Dabei kann es zu einem Mangel kommen, dessen Behebung unwirtschaftlich ist.

Zu der Frage, wie dann zu verfahren ist, hat sich der BGH mit Urteil vom 21. April 2010 - VIII ZR 131/09- geäußert. Aus der Pressemitteilung:

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs endet die Verpflichtung des Vermieters zur Beseitigung eines Mangels dort, wo der dazu erforderliche Aufwand die “Opfergrenze” überschreitet. Wann diese Zumutbarkeitsgrenze überschritten ist, muss von Fall zu Fall wertend ermittelt werden. Erforderlich ist dabei eine Würdigung aller Umstände. Es darf kein krasses Missverhältnis entstehen zwischen dem Reparaturaufwand einerseits und dem Nutzen der Reparatur für den Mieter sowie dem Wert des Mietobjekts andererseits. Das Landgericht hat in diesem Zusammenhang unterstellt, dass e…

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Themen: Mangel , Mieter , Vermieter
Rechtsgebiet: Mietrecht

Erschienen 22. April 2010 auf http://www.rechtsanwalt-news.de.

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