BVerwG bringt Verfassungsschutz in Beweisnot für Tatsachen im Jahresbericht
§§ Jur-Blog.de §§ | 26. Mai 2008 — BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008, Az. 6 C 13.07 - Auch eine vom Verfassungsschutz beobachtete Vereinigung hat einen Anspruch auf…
Die aktuelle Diskussion über die Morde der sog. Zwickauer Zelle haben den Blick wieder einmal auf die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder gelenkt. Obwohl der Verfassungsschutz ersichtlich versagt hat, wird auf politischer Ebene über eine Abschaffung der Verfassungsschutzbehörden noch nicht einmal ernsthaft diskutiert. Die weitestgehende Forderung dürfte die von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger nach Zusammenlegung der Landesbehörden sein.
Wir müssen uns aber nicht nur die Frage stellen, ob die Verfassungsschutzbehörden effizienter arbeiten könnten, sondern vor allen Dingen, ob sie aus rechtsstaatlicher Sicht noch tragbar sind. Muss eine moderne Demokratie vielleicht gar auf derartige Inlandsgeheimdienste verzichten, weil sie eine Bedrohung für den Rechtsstaat darstellen?
Vor der Beantwortung dieser Frage, möchte ich einen kurzen Blick auf die Struktur der Verfassungsschutzbehörden werfen und ihren gesetzlichen Auftrag umreißen.
In Deutschland gibt es neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz 16 Landesämter. Die Verfassungsschutzbehörden sind sog. Nachrichtendienste oder plastisch ausgedrückt Inlandsgeheimdienste. Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden ist es, Informationen über solche Bestrebungen zu sammeln, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind sowie die Spionagebekämpfung. Einigen Landesbehörden hat man zudem die Aufgabe übertragen, die organisierte Kriminalität zu beobachten.
Nachdem die Verfassungsschutzbehörden diejenigen sind, die unsere Verfassung vor den Feinden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung schützen sollen, möchte man eigentlich annehmen, dass die Tätigkeit dieser Behörden in höchstem Maße rechtsstaatlichen Anforderungen genügen muss und eine penible Kontrolle ihrer Tätigkeit stattfindet. Beides ist in der Praxis allerdings nicht der Fall.
Eine rechtswissenschaftliche Studie der Uni Freiburg belegt, dass sämtliche zwischen 2005 und 2008 veröffentlichten Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern, mit Ausnahme der von Berlin und Brandenburg, rechtswidrig waren. Besonders schwer wiegt hierbei, dass die große Mehrzahl der Verfassungsschutzbehörden auch ganz gezielt die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen missachtet hat.
Obwohl dies bekannt ist, sind hieraus politisch keinerlei Konsequenzen gezogen werden. Die Verfassungsschutzbehörden können ihre als rechtswidrig erkannte Tätigkeit ungehindert fortsetzen und tun dies auch. Ein anschauliches und aktuelles Beispiel liefert das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz, das sich – freilich mit Rückendeckung der Staatsregierung – auch von gerichtlichen Entscheidungen wenig beindruckt zeigt.
Man muss also zunächst konstatieren, dass das Kontrollsystem, das primär parlamentarischer Natur ist, nicht ansatzweise funktioniert. Wenn aber die parlamentarische Kontrolle keine und die geri…
» Vollständiger ArtikelErschienen 20. Dezember 2011 auf http://www.internet-law.de/.
§§ Jur-Blog.de §§ | 26. Mai 2008 — BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008, Az. 6 C 13.07 - Auch eine vom Verfassungsschutz beobachtete Vereinigung hat einen Anspruch auf…
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"Das gesamte Alarmsystem gegen rechts hat nicht funktioniert": Als Konsequenz aus den schweren Ermittlungspannen im Fall der rechtsextremen Zwickauer Terrorzelle drängt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Länder dazu, ihre Verfassungsschutzämter zusammenzulegen. Statt über 16 Landesämter könne man auch über drei oder vier nachdenken, sagte Leutheusser-Schnarrenberger der "Süddeutschen Zeitung".
Er pochte auf die Verfassung, kritisierte Gesetze - und wurde 38 Jahre lang vom Verfassungsschutz bespitzelt. Nun stoppten Kölner Verwaltungsrichter die Observation des Bürgerrechtlers Rolf Gössner. In der schriftlichen Begründung des Urteils wird der Einsatz als Posse entlarvt.
Seit Jahren bekommen wir Kino- und Fernsehfilme über »die Stasi« am laufenden Band zu sehen. Mit der Wirklichkeit in der DDR haben sie gewöhnlich wenig gemein. Mut zur Aufklärung gehört ohnehin nicht dazu, sich heute mit einem Geheimdienst zu befassen, der vor 20 Jahren mit dem Staat unterging, den er nicht zu sichern vermochte. Mut zur Aufklärung sollte sich heute auf die im vereinten Deutschland real existierenden Geheimdienste richten. Ossietzky-Mitherausgeber Rolf Gössner hat seit vielen Jahren dieses Thema nicht gescheut – und mußte erfahren, daß er selber seit der Zeit seines Studiums vom sogenannten Verfassungsschutz observiert wurde. Darüber berichtete er am 3. Oktober (Carl von Ossietzkys Geburtstag) in Berlin in einer gemeinsamen Veranstaltung der Internationalen Liga für Menschenrechte, der Stiftung Haus der Demokratie und der Redaktion Ossietzky. Zur Einleitung trug die Schauspielerin Renate Richter einen Text vor, den Manfred Wekwerth 2006 für Ossietzky geschrieben hatte. Auch Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linkspartei und Ossietzky-Mitherausgeberin, und der Historiker Wolfgang Wippermann (Freie Universität Berlin) wirkten mit. Im folgenden sind diese Beiträge dokumentiert (zum Teil überarbeitet). Als Moderator erinnerte ich daran, daß 1933, als der Reichstag brannte, die Polizei längst Listen parat hatte, nach denen sie Antifaschisten verhaftete. Carl von Ossietzky gehörte zu den ersten. Diese Erinnerung erschien mir geboten, weil der »Verfassungsschutz« in seinen »Berichten« permanent gegen den Antifaschismus polemisiert, Antifaschisten mit Faschisten gleichsetzt (»Extremisten«) und sie unter Dauerbeobachtung hält. Beunruhigend ist auch die jüngste Gerichtsentscheidung zur Überwachung der Linkspartei.
Nach der gescheiterten Geldübergabe an das Neonazi-Trio gerät der Thüringer Verfassungsschutz nun wegen neuer Vorwürfe in Bedrängnis. Der Geheimdienst soll einen als V-Mann tätigen Neonazi vor der Observation durch die Polizei gewarnt haben. Die Linkspartei fordert die Auflösung des Verfassungschutzes des Landes.