Muss mein Arbeitgeber meine Überstunden zahlen?
Arbeitgeber zahlt keine Überstunden, rechtmäßig?
Das Problem der nicht vergüteten findet
sich häufig, nicht nur im Raum Berlin. Zunächst sind allerdings einige Vorfragen zu klären.
Was sind Überstunden?
Überstunden sind die Arbeitsstunden, die über die hinausgehen, welche für das jeweilige durch Arbeitsvertrag, oder festgelegt worden sind (BAG 9 AZR 566/96). Faktisch ergibt sich daher zu 90 %
die regelmäßige Arbeitszeit aus dem Arbeitsvertrag.
Ist jede Überstunde vom zu vergüten?
Nein, grundsätzlich gilt, dass Überstunden nur dann vom Arbeitgeber zu vergüten sind, wenn diese von diesem angeordnet wurden.
Daneben kann noch in Einzelfällen bei Notwendigkeit der Überstunden oder durch den Arbeitgeber ein bestehen. Nun fragt sich der Arbeitnehmer, weshalb dies so kompliziert ist; eine Überstunde muss der
Arbeitgeber doch bezahlen, egal, ob er diese angeordent hat oder nicht.
Diese Denkweise ist falsch. Es gibt keine Rechtsgrundsatz wonach eine Mehrarbeit/ Überstunden vom Arbeitgeber zu zahlen sind. Die
geht davon aus, dass der auch die durch nachlässige Arbeitsweise provozieren kann und damit unrechtmäßig
sein Gehalt erhöht. Von daher wird immer darauf abgestellt, dass der Arbeitgebert die Überstunden auch angeordnet hat. Diese kann auch stillschweigend (also ohne konkreten
Hinweis) erfolgen, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Arbeitgeber mit einer Überschreitung der Arbeitszeit einverstanden
ist (”der Auftrag muss bis Ende der Woche erledigt sein!”).
Was muss nun der Arbeitnehmer vor Gericht vortragen und beweisen?
Der Arbeitnehmer muss vortragen und notfalls Folgendes beweisen:
regemäßige tägliche Arbeitszeit nebst Pausen tatsächliche Arbeitsleistung (genau aufgeschlüsselt) Pausen Anordnung der Überstunden
durch den Arbeitgeber
Ist der Arbeitnehmer verpflichtet Überstunden zu leisten?
Ja, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifver…
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