Muss man seinen Chef grüßen?
am 19.04.2006 von ElbeBlawg
Mit dieser Frage musste sich das Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 9 Ä7Ü Sa 657/05) auseinandersetzen und entschied:
Die Verweigerung eines Grußes stellt keine grobe Beleidigung dar, die das (eine Kündigung, Anm. d. Red.) rechtfertigen würde.
In dem Fall hatte ein Außendienstmitarbeiter den Geschäftsführer seines Unternehmens bei einer Begegnung im Wald demonstrativ nicht gegrüßt. Dieser hatte ihm vorher eine krankheitsbedingte Kündigung angedroht. Nach Ansicht des Gerichts wäre eine …
Arbeitsrecht: Nichtgrüßen des Chefs ist kein Kündigungsgrund
Recht und Alltag / In einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 29.11.2005 (Az.: 9 (7) Sa 657/05) hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln über die Frage zu entscheiden, ob es einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellt, wenn ein Arbeitnehmer seinen Chef ni…
Arbeitsrecht: Nichtgrüßen des Chefs ist kein Kündigungsgrund
Recht und Alltag / In einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 29.11.2005 (Az.: 9 (7) Sa 657/05) hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln über die Frage zu entscheiden, ob es einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellt, wenn ein Arbeitnehmer seinen Chef…
Kündigungsgrund, wenn Chef nicht gegrüßt wird?
Handakte WebLAWg / Die mehrfache Verweigerung des Grußes gegenüber dem Geschäftsführer nach dessen vorherigem Gruß stellt keine grobe Beleidigung dar, die eine Kündigung rechtfertigt. So urteilte jetzt das Landesarbeitsgericht Köln. Quelle: PM des LAG Köln vom…
Arbeitsrecht: Kündigung, weil der Chef nicht gegrüßt wird?
advobLAWg / Da Arbeitsrecht und arbeitsrechtliche Beratung in letzter Zeit wieder vermehrt im Hause nachgefragt wird:Die mehrfache Verweigerung des Grußes gegenüber dem Geschäftsführer nach dessen vorherigem Gruß stellt keine grobe Beleidigung dar, die eine…
Keine Abmahnung vor der Kündigung eines Geschäftsführers
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Der Geschäftsführer einer GmbH (wie auch der Vorstand einer AG) ist Organ der Gesellschaft. Er wird von der Gesellschafterversammlung bestellt und vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Nur durch den Geschäfts…
Private Beleidigungen rechtfertigen keine Kündigung
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Wer seinen Chef im privaten Kreis heftig beleidigt, riskiert noch keine Kündigung. Eine schwer wiegende Beleidigung ist zwar an sich ein Grund für eine außerordentliche Kündigung – es kommt aber immer auf den Einzelfall an, entschied das Landes…
» Kündigung Grußlos am Boss vorbei - Job & Karriere - sueddeutsche.de
Kündigung Grußlos am Boss vorbei,Weil ein Arbeitnehmer seinen Chef nicht gegrüßt hat, wurde er gekündigt. Nun also die Frage: Muss man seinen Chef grüßen?
