Muss der Arbeitnehmer Schäden am Dienstwagen zahlen?
Manchen Arbeitnehmern stellt die Firma einen Dienstwagen. Wer zahlt, wenn der den in den
Graben setzt, einen Auffahrunfall oder auch nur beim
einen Kratzer im Lack verursacht?
.
I. Die Grundregel
Auch ein Arbeitnehmer haftet, wenn er Rechtsgüter seines Arbeitgebers verletzt. Erstens aus sog. Positiver Vertragsverletzung (§ 280
Abs. 1 BGB), zweitens aus Delikt (§ 823 BGB).
.
II. Die Ausnahme: Haftungsprivileg für Arbeitnehmer
Allerdings haben die Gerichte bemerkt, dass dies zu unerträglichen Härten für den Arbeitnehmern führen kann. Die ersten Urteile
ergingen zu Kranführern, Bagger- und LKW-Fahrern, die durch eine (kleine) Unachtsamkeit so hohe Schäden verursacht haben, dass sie
diese mit ihrem (bescheidenen) Einkommen nie und nimmer hätten abzahlen können. Die Gerichte etnwickelten deshalb die sog.
“Haftungsprivilegierung bei gefahrgeneigter Arbeit”. Das zweite Argument (neben der Erkenntnis, dass der Haftungsanspruch gegen den
Arbeitnehmer ohnehin oft wirtschaftlich wertlos ist) der Gerichte: Der Arbeitgeber kann (und sollte) sich durch eine
Betriebshaftpflichtversicherung absichern. Die Arbeiten erfolgen ja schließlich im Interesse des Betriebs, daher soll auch der
Betrieb das Haftungsrisiko tragen. Ausnahme wiederum: bei grobem Verschulden des Arbeitnehmers. In späteren Urteilen wurde das
Haftungsprivileg sogar noch erweitert: Heute gilt die beschränkte Arbeitnehmerhaftung nicht mehr nur bei gefahrgeneigter (also bei Tätigkeit mit schweren Maschinen oder gefährlichen
Stoffen,z.B. Chemikalien), sondern Arbeitnehmer sind GENERELL privilegiert. Das Bundesarbeitsgericht hat ein dreistufiges
Haftungsmodel entwickelt (s.u. am konkreten Beispiel)
.
III. Konkret: Wie ist es bei Schäden am Dienstwagen?
a) Der Arbeitnehmer beschädigt den Wagen bei seiner Tätigkeit für den Betrieb. Ob und wieviel er zahlen muss, hängt dann vom
Verschuldensgrad ab:
- Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet er grundsätzlich voll.
- Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden zwischen Arbeitnehmer aufgeteilt (um die …
» Vollständiger Artikel