Muss die Bank einen Gesamtschuldner (z.B. Ehegatten) auf ausbleibende Zahlungen des anderen hinweisen?

BGH, Urteil vom 16.12.2009, XII ZR 146/07

Eine nicht seltene Situation: Ein Ehepaar nimmt gemeinsam ein Darlehen auf, um dadurch z.B. den Pkw des Ehemannes zu finanzieren. Die Eheleute trennen sich. Es folgt die Scheidung. Zunächst zahlte der geschiedene Ehemann die Raten für seinen Pkw an die Bank, stellte diese aber wegen inzwischen eingetretener Arbeitslosigkeit ein. Die Bank vereinbart mit ihm, dass er zunächst nur noch Raten in hälftiger Höhe zahlt. Daran hält er sich bis er einige Monate später die Zahlungen vollständig einstellt. Nachdem wieder einige Monate vergangen sind, wendet sich die Bank nun an die geschiedene Ehefrau und fordert von ihr die Zahlung des gesamten noch offenen Restbetrages. Die geschiedene Ehefrau ist überrascht, da sie davon ausging, der Kredit sei schon längst zurückgezahlt.

Grundsätzlich ist die geschiedene Ehefrau als sog. Gesamtschuldnerin gegenüber der Bank zur Zahlung verpflichet. Es stellt sich aber die Frage, ob sie gegenüber der Bank erfolgreich einwenden kann, sie sei von ihr (der Bank) über die ausgebliebenen Zahlungen nicht informiert worden.

In einem anders lautenden Fall hatte das Berufungsgericht (OLG Schleswig) die Zahlungsverpflichtung des Gesamtschuldners um 1/4 gekürzt, da der Hinweis des Gläubigers auf ausgebliebene Zahlungen unterblieben war. Der BGH hob das Berufungsurteil indes auf und verneinte eine Warn-/Hinweispflicht des Gläubigers.

Der BGH führte in seinem Urteil vom 16.12.2009 aus: "Grundsätzlich kann der Gläubiger ... frei wählen, welchen Gesamtschuldner er in Anspruch nehmen will. Der in Anspruch genommene Gesamtschuldner hat dies hinzunehmen. Nach den für die Gesamtschuld geltenden Grundsätzen trägt der Gesamtschuldner im Außenverhältnis zum Gläubiger das Risiko dafür, dass der andere Gesamtschuldner die ihm nach dem Innenverhältnis obliegenden Leistungen nicht (vollständig) erbringt. ... Deshalb ist de…

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Themen: Raten

Erschienen 3. Februar 2010 auf http://www.arbeit-familie.de/blog/.

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