Muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für die Suche nach einem neuen Job freistellen?
Muss der Arbeitgeber den für die
Suche nach einem neuen freistellen?
Die Regelung des § 629 BGB ist auch unter Rechtsanwälten vielfach unbekannt. Danach muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach einer
die Möglichkeit geben eine neue Arbeitsstelle
zu suchen und den Arbeitnehmer auf Verlangen hierzu von der Arbeit freistellen.
§ 629 BGB – zur Stellensuche
Die Regelung des § 629 BGB lautet wie folgt:
„Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit
zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.“
Freistellung auf Verlangen des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer ist auf Verlangen freizustellen. Dies heißt nicht, dass er einfach der Arbeit fernbleiben kann. Die Freistellung
wird durch den Arbeitgeber gewährt, wobei auf betriebliche Belange zu achten ist. Der Arbeitnehmer muss die Freistellung so
rechtzeitig verlangen, dass sich der Arbeitgeber darauf einstellen können muss.
Wofür ist der Arbeitnehmer bei der Stellensuche freizustellen?
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für sämtliche, im Zusammenhang mit der Suche nach Arbeit im
Zusammenhang stehenden Aktivitäten. Dazu zählen:
Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen das Aufsuchen der Agentur für Arbeit (!) Teilnahme an einen Eignungstest
Freistellung zur nach Kündigung
Der Anspruch auf Freistellung entsteht nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wobei es unerheblich ist, welche Seite das
Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Auch eine Änderungskündigung führt zum Anspruch des Arbeitnehmers auf Freistellung, s…
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