Muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf die Ausschlussfristen nach § 15 BRTV-Bau hinweisen?
Hinweispflichten des Arbeitgebers nach dem Nachweisgesetz
Nach § 2 des Nachweisgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Beginn
des Arbeitsverhältnisses auf die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich hinzuweisen. Dies kann durch den Einstellungsbogen oder
im Arbeitsvertrag geschehen.
Pflicht des Arbeitgebers – Hinweis auf Ausschlussfristen des BRTV-Bau (Bundesrahmentarifvertrag Bau)?
Da der Arbeitgeber nun über alle wesentlichen Vertragsbedingungen nach dem Nachweisgesetz informieren muss, stellt sich die Frage, ob
er auch – auf die sehr wesentliche Regelung – im Tarifvertrag (BRTV-Bau) hinweisen muss, denn für den Arbeitnehmer ist dies von
wesentlicher Bedeutung. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass gerade Arbeitnehmer im Baugewerbe die nicht kennen und vor allem Arbeitslohn
verfällt!
Die Ausschlussfristen im BRTV-Bau sind daher für den Arbeitnehmer “einschneidender” als die meisten Regelungen im Arbeitsvertrag.
Trotzdem hat das (BAG – Urteil vom 23.01.2020 – 4 AZR 56/01 – NZA 2002,800) in mehreren
Entscheidungen bereits klargestellt, dass ein allgemeiner Hinweis auf die Anwendbarkeit des Tarifvertrages ausreichend ist , um der
Hi…
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