Muslim muß keinen Alkohol einräumen – Ein Pyrrhussieg?

Gestern hat das Bundesarbeitsgericht ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein aufgehoben und die Sache zurückverwiesen (hier findet sich die Pressemitteilung des BAG und hier ein Bericht des Betriebsrats-Blogs).

Sachverhalt: Der als „Ladenhilfe“ in einem Einzelhandelsmarkt beschäftigte muslimische Arbeitnehmer hatte sich geweigert im Getränkebereich zu arbeiten, da ihm sein Glaube jeglichen Umgang mit Alkohol verbiete. Dies erfasse auch das Stapeln und einsortieren von Alkoholika.

Zuvor hatte der Arbeitgeber ihn bereits in der Frischwarenabteilung einsetzen wollen. Es kam zu erheblichen Fehlzeiten, wobei sich herausgestellt haben soll, daß Ursache die kühlen Temperaturen in der Frischwarenabteilung waren.

Wegen der Weigerung, in der Getränkeabteilung zu arbeiten, sprach der Arbeitgeber dann die ordentliche Kündigung aus. Der Arbeitnehmer klagte dagegen und berief sich auf seine Religionsfreiheit.

Hatte das LAG ihm noch Recht gegeben, hob das BAG dieses Urteil nun auf. Grundsätzlich habe der Arbeitgeber der Religionsfreiheit und den mit der Ausübung der Religion einhergehenden Einschränkungen Rechnung zu tragen. Er habe daher zunächst zu prüfen, ob im Rahmen seiner betrieblichen Organisation die Möglichkeit bestehe, den Arbeitnehmer anderweitig zu beschäftigen.

Unabhängig davon, ob man die Auffassung des BAG teilt, wird m…

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Themen: Alkohol , Religion , Schleswig Holstein , Glaube , Muslim , Muslime , Allg. Zivilrecht
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 25. Februar 2011 auf http://kanzleiundrecht.wordpress.com.

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