Musikrecht: Musik-Samples sind urheberrechtlich geschützt
Das OLG Hamburg hat durch Urteil vom 17. August 2011 – 5 U 48/05 – entschieden, dass Musik-Samples dem Urheberrechtsschutz
unterliegen.
Das Gericht ist der Ansicht, dass der Titel „Nur mir“ von (Komponisten: Pelham/Haas) die Urheberrechte der Musikgruppe verletzt, da Samples aus dem Titel „Metall auf Metall“ verwendet
worden sind. Dabei handelt es sich förmlich um Musikschnipsel: die streitgegenständliche Sequenz dauert etwa 2 Sekunden.
Bereits 2004 verbot das LG Hamburg erstinstanzlich, die fraglichen Aufnahmen weiter in Verkehr zu bringen und bejahte die
Schadensersatzpflicht der Beklagten. Die Beklagten legten gegen dieses Urteil Berufung ein, die vom Hanseatischen OLG 2006
zurückgewiesen wurde. Der Bundesgerichtshof hob auf die Revision der Beklagten das Urteil auf und verwies die Sache zurück an das
Oberlandesgericht.
Nach Ansicht des BGH habe das OLG zwar zutreffend den Eingriff in das Tonträgerherstellungsrecht der Kläger bejaht, da dieser bereits
dann vorliegt, wenn einem Tonträger kleinste Tonpartikel entnommen würden. Es sei vom OLG aber noch zu prüfen, ob die Beklagten sich
auf das im Urhebergesetz geregelte Recht zur freien Benutzung berufen könnten. Das Recht zur freien Benutzung ist allerdings
ausgeschlossen, wenn derjenige, der eine fremde Ton- oder Klangfolge für eigene Zwecke übernimmt, auf diese nicht angewiesen ist,
weil er selbst in der Lage wäre, die entnommene Sequenz herzustellen.
Nunmehr hat das OL…
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