Musikhören mit dem Handy ist ordnungswidrig

Da ist mal wieder etwas Neues zum Mobiltelefon im Straßenverkehr. Das OLG köln hat jetzt entschieden, dass das Halten eines Mobiltelefons an Ohr, um Musik zu hören, (auch) Benutzung i.S. von § 23 Abs. 1a StVO und damit ordnungswidrig ist. Denn dann habe er icht die Hände am Steuer, wodurch sich das Risiko eines Unfalls erhöhe. na ja, ich denke, so ganz viele Kraftfahrer wird es nicht geben, die auf die sicherlich nicht gnaz bequeme Art Musik hören. Ich denke, dass war …

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Themen: Benutzung , Mobiltelefon , Entscheidung , Risiko , Begriff

Erschienen 5. September 2009 auf http://blog.strafrecht-online.de.

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