Musikhandel agiert wie ein Monopol

CK - Washington.   Drei Musikhändler beherrschen den Markt. Mit Kunden schließt jeder einen Meistbegünstigungsvertrag ab, der ihm die besten Konditionen garantiert, die den Kunden von den Konkurrenten aufgezwungen werden. Damit agieren die Musikhändler wie ein Monopol: Abgestimmte Preise für Kunden, die zu keinem Wettbewerber ausweichen können. Das übermächtige Urheberrecht für den Film- und Musikhandel macht es möglich. Copyright war zwar konzeptionell ein Monopol, doch sollte nach Queen Annes Gesetz das Copyright 14 Jahre währen und nicht drei Händlern als mächtige Vertreter der Künstler den gesamten Markt garantieren. Dass es in den USA so …

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Themen: Monopol , Blut , /usa-recht-2011/dais
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 13. Dezember 2011 auf http://anwalt.us.

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