Musikdesign: Soundsamples von „Kraftwerk“ sind urheberrechtlich geschützt

Albumcover 1977 von „Kraftwerk – Trans Europa Express”

Die Kontrahenten standen sich im selben Rechtsstreit nun zum zweiten Mal vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg gegenüber: Die Band „Kraftwerk“ auf der Klägerseite und die Produktionsfirma von Sabrina Setlur auf Beklagtenseite.

Urheberrecht an der Musik von „Metall auf Metall“

Nachdem „Kraftwerk“ wegen der Übernahme von sieben Takten aus dem 1977 erschienenen Stück „Metall auf Metall“ aus dem Album „Kraftwerk – Trans Europa Express” bereits 2006 vor dem OLG Hamburg siegte, wurde das Urteil am 18. August 2011 bestätigt. In der Zwischenzeit hatte der Bundesgerichtshof 2008 den Rechtsstreit auf Revision der Beklagten an das OLG Hamburg zurück verwiesen, weil das OLG die Möglichkeit der erlaubten „freien Benutzung“ der sieben übernommenen Takte im Stück „Nur mir” nicht ausreichend gewürdigt hatte. Das wurde vom OLG Hamburg nun nachgeholt.

Freie Benutzung von „Metall auf Metall“ in einem eigenständigen neuen Musikwerk

Das Gericht stellt nach der Rüge aus Karlsruhe zunächst brav fest:

Die Beklagten haben mit dem von Sabrina Setlur interpretierten Stück „Nur mir” ein selbstständiges Werk geschaffen. Die ersten sieben Takte von „Nur mir” bestehen in einer fortlaufenden Wiederholung der aus „Metall auf Metall” übernommenen Sequenz. Zusätzlich ertönen Synthesizer-Klänge, zunächst leise im Hintergrund, dann am Ende der sieben Takte lauter, bevor der Gesang einsetzt. Im Vordergrund der ersten sieben Takte steht jedoch die übernommene Sequenz, die gewissermaßen das „Intro” des Stücks „Nur mir” bildet und den Hörer auf den rhythmischen Sprechgesang einstimmt.

Zwar ist während des ganzen Stücks die übernommene Sequenz – insbesondere die metallenen Schläge – noch deutlich wahrnehmbar. Die genannten zusätzlichen Elemente führen jedoch in ihrer Summe und in der hierdurch erzeugten Gesamtwirkung zu einem so vielschichtigen und farbigen Stück, dass der Senat trotz der im Intro offenliegenden Rhythmusfiguren einen eigenständigen Charakter von „Nur mir” gegenüber der übernommenen Sequenz und einen hinreichend großen inneren Abstand im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung bejaht. Dies entspricht der Einschätzung des Gerichtsgutachters, der ausgeführt hat, durch die Bearbeitung sei ein „anderes Stück” entstanden.

Urheberrechtliches Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers

Doch dann holt das OLG Hamburg zum Gegenschlag aus und stützt die neue Verurteilung der Sabrina Setlur – Produktion nicht auf das Urheberrecht der Komponisten und Interpreten „Kraftwerk“, sondern auf das urheberrechtliche Leistungsschutzrecht der Tonträgerhersteller; in diesem Fall ebenfalls „Kraftwerk“. Denn die Band ist zugleich ihre eigene Produktionsfirma.

Durch das Leistungsschutzrecht des Tonträgers ist nicht die Musik als solches geschützt, sondern ……

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Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 8. November 2011 auf http://www.designschutznews.de.

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