Wo ist Jens Lehmann?
DPMS INFO | 18. Mai 2006 — “Jetzt habe ich schon fast 4.000,00 € für die Panini-Sammelbildchen ausgegeben und habe noch immer kein Jens Lehmann Konterfei gef…
“Der Mann [Jens Lehmann, der Verfasser] gehört auf die Couch”.
Wir hatten über den Rechtsstreit zwischen den Torhütern Tim Wiese und Jens Lehmann berichtet.
In der mündlichen Verhandlung vor der 8. Zivilkammer des Landgerichts München II hatte der Vorsitzende Richter gegenüber den Kontrahenten angeregt, einen Vergleich zu schließen um die Angelegenheit einer endgültigen Erledigung zuzuführen.
Die angesetzte Einigungsfrist lief ohne Einigung ab. Da eine Einigung grundsätzlich immer ein beidseitiges Entgegenkommen beinhaltet und weder Jens Lehmann noch Tim Wiese dafür bekann sind, gerne nachzugeben, war der fruchtlose Ablauf der Einigungsfrist damit keine große Überraschung.
Als eine kleine Überraschung kann hingegen das jetzt ergangene Urteil des Landgerichts München II angesehen werden. Das Gericht sah in den eingangs noch einmal plakativ aufgezeigten Äußerungen von Tim Wiese keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Jens Lehmann.
Tim Wieses Aussagen waren als Meinungsäußerungen grundsätzlich erst einmal von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Gericht hatte nun zu entscheiden, ob die Äußerungen die Grenze zur Formalbeleidigung oder zur Schmähkritik überschritten haben oder nicht.
Zur Klarstellung: Handelt es sich bei einer Äußerung um eine Formalbeleidigung oder Schmähkritik, bei der nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die bloße Diffamierung einer Person im Vordergrund steht, oder berührt eine Äiußerung die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG, so tritt die Meinungsfreiheit stets zurück und es liegt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor (vgl. exemplarisch BVerfGE 93, 266, 294).
Wenn man bedenkt, dass Tim Wiese mit den streitgegenständlichen Äußerungen auf eine Kritik von Jens Lehmann in Bezug auf seine Spielweise in einem Werder-Spiel konterte, kann man die Entscheidung der Richter schon als kleine Überraschung einstufen.
Nach dieser Entscheidung steht bei den Aussagen von Tim Wiese
«Der Lehmann soll in die Muppet-Show gehe…
» Vollständiger ArtikelErschienen 29. August 2011 auf http://www.lbr-law.de.
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