Munition für die Vollmachtsverweigerer….

bietet der OLG Köln, Beschl. v. 05.10.2011 – III-1 RBs 278/11, der sich nach seinem Leitsatz mit einer ganz anderen Frage, nämlich der ausreichenden Begründung einer Verfahrensrüge und der Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn gegen den von der Verpflichtung zum Erscheinen entbundenen Betroffenen ein Abwesenheitsurteil nach § 74 Abs. 1 Satz 1 OWiG ergangen, obwohl sein Verteidiger zu dem Termin nicht geladen worden und nicht erschienen ist, befasst. In den Beschlussgründen führt das OLG dann aber auch aus:

“Hierbei schadet es nicht, dass die Verteidigerin bis heute keinen Nach­weis in Form einer Vollmacht für ihre Verteidigerbeauftragung erbracht hat. Grundsätzlich genügt die Anzeige des Verteidigerverhältnisses gegenüber dem Gericht bzw. wie vorliegend erfolgt im Verwaltungsver­fahren (vgl. OLG Braunschweig DAR 92, 392; Meyer-Goßner 53. Au…

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Themen: Stpo , Entscheidung , Vollmacht , Ermittlungsverfahren , Braunschweig , KG Berlin , Weis , Olg Koblenz , Vorlage , Munition , Rbs , Bestellungsanzeige
Rechtsgebiet: Verfahrensrecht

Erschienen 26. Oktober 2011 auf http://blog.strafrecht-online.de.

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