Mumia Abu-Jamal und das Bundesverfassungsgericht

Der wegen Mordes an einem Polizisten vor 30 Jahren zum Tode verurteilte US-Amerikaner und von seinen Unterstützern als politischer Häftling angesehene Mumia Abu-Jamal wird, nachdem der zuständige Staatsanwalt erklärt hat, nicht mehr auf der Todesstrafe zu bestehen, nun nicht mehr hingerichtet werden, sondern eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung („life without parole“) verbüßen.

Neben der Todesstrafe wäre in Deutschland auch eine solche Freiheitsstrafe ohne jede Möglichkeit jemals wieder in Freiheit zu gelangen verfassungswidrig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1977 (BVerfGE 45, 187) entschieden. Danach gehört „zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs [...], daß dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden. Denn “ein menschenwürdiger Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe [ist] nur dann sichergestellt ist, wenn der Verurteilte eine konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance hat, zu einem späteren Zeitpunkt die Freiheit wiedergewinnen zu können; [...] der Kern der Menschenwürde wird getroffen, wenn der Verurteilte ungeachtet der Entwicklung seiner Persönlichkeit jegliche Hoffnung, seine Freiheit wiederzuerlangen, aufgeben muß.“ Aus dem Rechtsstaatsprinzip folge, dass allein die Möglichkeit einer Begnadigung nicht genügt, um der lebenslangen Freiheitsstrafe den Verstoß gegen die Menschenwürde zu nehmen. Denn die Entscheidung für oder gegen eine Begnadigung erfolgt nach freiem Ermessen und ist nicht justiziabel. Vielmehr müssten die Voraussetzungen für eine mögliche Freilassung gesetzlich geregelt werden. Dieser Verpflichtung ist der Gesetzgeber mit § 57a StGB nachgekommen, der eine Aussetzung des Strafrests vorsieht, we…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Bundesverfassungsgericht , Öffentliches Recht , Grundrechte , Ausland
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 8. Dezember 2011 auf http://wissmit.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Haft- statt Todesstrafe für Mumia Abu-Jamal: Verurteilter Mörder, Justizopfer, verklärter Schwerverbrecher

sueddeutsche.de | 8. Dezember 2011 — Zwei Hinrichtungstermine gab es bereits - nun wurde die Todessstrafe für den verurteilten Polizistenmörder Mumia Abu-Jamal in…

Keine Auslieferung in türkisches Lebenslang

LawBlog | 22. Januar 2010 — Droht einem Beschuldigten in der Türkei eine “erschwerte” lebenslange Freiheitsstrafe, darf er nicht ausgeliefert werden. Mit d…

Nur gewaltfreie Straftaten in der Bewährungszeit – kein Widerruf der Strafaussetzung lebenslanger Freiheitsstrafe

Heymanns Strafrecht Online Blog | 4. Februar 2012 — Das OLG Hamm, Beschl. v. 10.11.2011 – III-1 Ws 573/11 behandelt den Widerruf einer zur Bewährung ausgesetzten lebenslangen Fr…

Nur gewaltfreie Straftaten in der Bewährungszeit – kein Widerruf der Strafaussetzung lebenslanger Freiheitsstrafe

Heymanns Strafrecht Online Blog | 4. Februar 2012 — Der OLG Hamm, Beschl. v. 10.11.2011 – III-1 Ws 573/11 behandelt den Widerruf einer zur Bewährung ausgesetzten lebenslangen Fr…

Nur gewaltfreie Straftaten in der Bewährungszeit – kein Widerruf der Strafaussetzung lebenslanger Freiheitsstrafe

Heymanns Strafrecht Online Blog | 4. Februar 2012 — Das OLG Hamm, Beschl. v. 10.11.2011 – III-1 Ws 573/11 behandelt den Widerruf einer zur Bewährung ausgesetzten lebenslangen Fr…

Urteil im Fall „Mirco“: Lebenslange Freiheitsstrafe und besondere Schwere der Schuld

Anwalt & Strafverteidiger Blog | 5. Oktober 2011Mord / Freiheitsberaubung / sexueller Missbrauch / Strafverteidigung / Geständnis / Der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder…

Mord an junger Frau: ..weil sie keinen Sex wollte

Anwalt & Strafverteidiger Blog | 28. November 2011Mord / lebenslange Freiheitsstrafe / versuchte Vergewaltigung / besondere Schwere der Schuld / vorzeitige Haftentlassung / Sex

Bundesgerichtshof: Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer, fehlerhafter Entscheidungen

fachanwaltsliste.de | 18. Februar 2010 — Beschluss vom 12. Januar 2010 – 3 StR 439/09 LG Hannover – Urteil vom 15. Juni 2009 – 39 Ks 2/08 – 1352 Js 35701/93 Der 3. …

Bundesgerichtshof: Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer, fehlerhafter Entscheidungen

fachanwaltsliste.de | 18. Februar 2010 — Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 439/09 LG Hannover - Urteil vom 15. Juni 2009 - 39 Ks 2/08 - 1352 Js 35701/93 Der 3. …

(Strafverteidiger Berlin) Niederländisches Strafurteil gegen früheren RAF-Angehörigen Folkerts aus dem Jahr 1977 – Landgericht Ham…

Strafverteidigung | 14. März 2011 — Die Große Strafkammer 5 des Landgerichts Hamburg hat am 08.03.2011 die Vollstreckung einer in den Niederlanden 1977 gegen den f…

„Black-Panther“-Aktivist: Keine Todesstrafe für Abu-Jamal - Ausland - FAZ

Der wegen Polizistenmordes verurteilte Mumia Abu-Jamal wird nicht hingerichtet. Die Staatsanwaltschaft lasse die Forderung fallen, teilten seine...jetzt lesen


Studie: Weiße werden in den USA viermal öfter begnadigt

Ein Jahr lang wälzten US-Journalisten Akten und befragten Justizexperten. Jetzt haben sie ihre Ergebnisse vorgelegt: Weiße Straftäter haben nachweislich bessere Chancen, begnadigt zu werden als Latinos oder Schwarze. Schuld ist offenbar eine Entscheidung von Ex-Präsident Bush.