Mütter müssen Vater ihres Kindes nennen

Mütter von Kuckuckskindern dürfen über die Person des wirklichen Vaters nicht schweigen. Zumindest dann nicht, wenn ein Scheinvater Unterhalt für das Kind, das gar nicht von ihm stammt, gezahlt hat und er das Geld nun vom wirklichen Erzeuger zurückhaben möchte. Der Bundesgerichtshof bejaht in einem heute veröffentlichen Urteil einen Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter.

Insgesamt 4.575 Euro zahlte ein Mann als Unterhalt für ein Kind, das im Januar 2007 zur Welt gekommen war. Der vermeintliche Vater hatte mit der Mutter bis zum Frühsommer 2006 zusammengelebt. Nachdem sie ihn aufgefordert hatte, Verantwortung für das “gemeinsame Kind” zu übernehmen, erkannte er die Vaterschaft an.

Später kam es dann zu einem Unterhaltsprozess und anderen Rechtsstreitigkeiten. In diesem Rahmen wurde ein Vaterschaftsgutachten eingeholt. Danach ist der Mann eindeutig nicht der Vater des Kindes. Seine Vaterschaftsanerkennung wurde gerichtlich aufgehoben.

Das Gesetz sieht für diesen Fall vor, dass der Scheinvater nun vom wirklichen Vater den irrtümlich gezahlten Unterhalt verlangen darf. Zwar wusste der Scheinvater, dass mittlerweile ein anderer Mann Unterhalt für das Kind zahlt. Dessen Namen kannte er jedoch nicht. Deshalb verlangte er von der Mutter des Kindes Auskunft darüber, mit wem sie in der gesetzlichen Empfängniszeit Geschlechtsverkehr hatte.

Schon die Instanzgerichte verurteilten die Mutter zur Auskunft. Diese Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof nun endgültig bestätigt. Nach Auffassung der Karlsruher Richter ergibt sich der Auskunftsanspruch aus Treu und Glauben. Die Mutter könne unschwer die Person benennen, die ihr während der Empfängniszeit beigewohnt, so der juristische Fachbegriff, hat und gegenwärtig sogar Kindesunterhalt leistet. Die erforderliche besondere Rechtsbeziehung zwischen den Beteiligten ergebe sich aus dem seinerzeitigen Vaterschaftsanerkenntnis, das der Mann abgegeben hat.

Zwar berühre die Auskunftspflicht das Persönlichkeitsrecht de…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches


Erschienen 9. November 2011 auf http://www.lawblog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Scheinvater hat einen Auskunftsanspruch zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses

rofast.de | 5. Dezember 2011 — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer neuen Entscheidung (Urteil vom 09.11.2011, XII ZR 136/09) dem Scheinvater gegen die Mu…

BGH: Kuckuckskind - Mutter muss den tatsächlichen Vater nennen

arbeit-familie.de | 10. November 2011 — BGH, Urteil vom 09.11.2011, XII ZR 136/09 Statistiken zufolge sind 2% der Väter bloße Scheinväter. Nach dem Gesetz ka…

Unterhaltsregress: BGH bejaht Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter

scheidungsfix | 9. November 2011 — Der Bundesgerichtshof hat in einer am 9. November 2011 verkündeten Entscheidung (XII ZR 136/09 ) einen Auskunftsanspruch des Va…

Auskunft über echten Vater mit Haftbefehl erzwingbar

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 10. August 2008 — Eine Mutter kann notfalls per Haftbefehl dazu gezwungen werden, einem Scheinvater Auskunft über den tatsächlichen Erzeuger ihre…

Der nicht mehr ganz rechtlose "Scheinvater"

Dies und das ... | 10. November 2011 — Zwei Jahre haben die beiden zusammengelebt, bevor sie sich im Frühjahr 2006 trennten. Als sie am 18.Januar 2006 einen Sohn gebar u…

BGH: Scheinvater hat recht

Handakte WebLAWg | 8. August 2008 — Eine Mutter kann notfalls per Haftbefehl dazu gezwungen werden, einem Scheinvater Auskunft über den tatsächlichen Erzeuger ihre…

BGH: Das Schweigen einer Mutter ist nicht immer Gold – Unterhaltsregress und Auskunftsanspruch

Unterhalt24 Blog | 10. November 2011Scheinvater hat Anspruch auf Nennung des (möglichen) Vaters Dem Scheinvater steht ein Auskunftsanspruch gegen die Mutter üb…

Rückforderung von Unterhalt: Auskunftsanspruch gegen Mutter kann mit Zwangshaft durchgesetzt werden

Rechtsanwalt News | 8. August 2008 — Der BGH hat entschieden, dass ein Scheinvater einen Anspruch auf Nennung des potentiellen Vaters gegen die Kindesmutter hat. (Q…

Unterhaltsregress: BGH bejaht Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Kindesmutter

Rheinrecht | 9. November 2011 — Der Bundesgerichtshof hat in einer am 9. November 2011 verkündeten Entscheidung (XII ZR 136/09 ) einen Auskunftsanspruch des Va…

Zur Frage, ob der vermeintliche Vater den für ein sog. “Kuckuckskind” geleisteten Unterhalt vom wirklichen Vater zurückverlangen k…

Recht und Alltag | 10. Mai 2007 — In seinem Urteil vom 14.02.2007 (Az.: 11 UF 210/06; Revision zugelassen) hat der 11. Familiensenat des Oberlandesgerichts (OLG)…